Druckschrift 
2 (1760)
Entstehung
Seite
167
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167Stück.§. 8.Bey dieser der Sache Liegenheit ist alselein anderer Schluß abzufassen, dann daßdurch Richtern voriger Instanz wohl geurthei-mithin sothane Urthel zu bestättigen, so-damappellant in die dahier aufgegange-nach rechtlicher Ermässigung fälligseye.XV.Von Auslegung einer Ehebere-Von Gültigkeit der mit minder-jährigen geschlossenen Vergleiche.Von Zahlung der Schulden.§. 1.Die Gerdraud A. ist nach Absterben ihreserstern Ehemanns Johann R., mit wel-hem sie zwey Söhne, und eine Tochteret, mit dem Henrich B. im Jahre 1722ern Ehe geschritten, und hat bey denbniß §. 3. verabredet, daß nach ihremHintritt der Bräutigam die seinereygebrachten Gereiden vorabhaben, dieaber bey all solchem Absterben erfind-Bereyden, Forderungen, Geld, oderte mobilia aber zwischen dem Bräutigam,aleL 4