131Stück.Laſt, das iſt, die Abführung der Schuldenwürde abgebürdet werden. Ein welches aberda aller Vernunft und Billigkeit widerstrebet,anbey dieBeweg=Ursache des Gesetzes dahierhinwegfallet, mithin auch das Gesetz selbstenkeine Stau finden mag; so veroffenbaret sichganz klar, daß der Appellat von solcher An-he gar rechtlich seye losgesprochen worden.§. 20.Welchem allem nach dann zu sprechen, daßRichter voriger Jnstanz wohl geurthei-bel davon appelliret, dahero sothane Ur-htes alleinigen Inhalts zu bestättigen, soAppellant in die dahier aufgegange-sten nach rechtlicher Ermässigung fälligtheilen ſeye.SXVI.Von denen Früchten der verkauftenwieder eingelöseten Länderey: inVerfolg des siebenden Stückesim ersten Theile.§. 1.als in untergebener Sache am 24 Jan. 1756.4dahier gesprochen worden, daß Beklagtedie anerkaufte Ländereyen, und zwar jedenMor-M 3
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