Stück.173dann die Halbschied jener Gereyden,ihrem Absterben erfindlich seyn wür-machet sich daraus der ohnhintertreib-fluß, daß sie bey ihrem Leben überden eine ohnbeschränkte Macht ge-die Vorkinder allererst durch da.ein Recht zu der Halbschied er-mithin mit der Halbschied deßjenigenAbsterben erfindlich, sich begnügen§. 10.seynd die Vorkinder bey der Ehe-nicht anwesend gewesen, haben sel-miterrichtet, weder unterschrieben,gehends angenommen. Mithin hat-in bey Lebzeiten der Mutter darausRecht erworben. Pacta enim interInfecta horum quasi propria sunt,sibi quidquam juris in iis ar-RUS ad π. spec. 309. med. 5.waren beede Eheleute befugt, die-erum abzuänderen, und gar auf-Nam quominus dotalia, & nupconsensu partium retractentur.arsum juris est. L. 5. C. de D. &opedimento est.praelect. P. IV. Lib. XXIII. lit. 4.dann ergiebt, daß wann auchgleich
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