Druckschrift 
2 (1760)
Entstehung
Seite
127
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127Stück.in Heyraths=Pfenning der andern Ge-ern sich beträgt, übrig geblieben wäre.man demnach mit mehrerm Grunde,Zernunft auch setzen, daß die Mutter zuths=Pfenningen ihrer Kinder einen drittenErbschaft gewidmet, und die übrigenitten Theile dem Stamm=Herrn zu Fort-des Namens und Stamms gelassenwendet hätte; so wäre nach Maßga-der ältesten Tochter gegebenen Hey-ennings von 14000. Goldgulden eintheil der Erbschaft zu 70000, und alsoErbschaft zu 210000. Goldguldengen, mithin der der zweytern Toch-rende Erbtheil, als ein dritter Theilen Erbschaft nach Abzug der der älte-chter bereits ausgezahlten 14000. Gold-plus minus auf 65333. Goldguldenen.Ja will man ſo gar wider allecheinlichkeit setzen, daß eine Halbschiednen Vermögens zu denen Heyraths-gen gewidmet, und die andere Halb-im Stamm=Herrn zugedacht worden,ge gleichwohl nach Absterben der dreyenund nach Abzug des der ältesten Toch-benen Heyraths=Pfennings, die Erb-zu 126000., und also der der Mar-Theresia zukommende dritte Theil plus46666. Goldgulden.§. 16.Wann nunhieraus ganz offenbar, daßder