128Eilftesder zu 29500. Rthlr. beliebte Heyraths=P.sadning den Erbtheil keinesweges erreiche,von der Mutter gemachten Anschlage nicht5 masmal gleich, und proportioniret seye;auch die Vereinbahrung wegen des HeyrathPfennings für ein Verkauf, oder Uebertrosdes Kindtheiles um so weniger ausgegeben we-den, als eines Theils von solchem Geschäftder Heyraths=Verschreibung nicht die minde-part.Spur anzutreffen, im Gegentheile esgeldtnen heisset: „Demnach dann wohl„Frau von wohlgemeldtem ihren Herrn„der mit solcher ansehentlichen„Steur gutwillig versichert, und ihre„ohne das den vätterlichen Namen„Stamm, durch deroselben einzigen„Bruder befördert, und erhalten gerne„sollte.„ Andern Theils auch bekanntentens ist, quod renunciatio simpliciter facintelligatur duntaxat in rem, gratiamquemgesrium liberorum, quorum favore legnicipales pactitiam filiarum renunciationefamilpaternae haereditatis sanxerunt,opes, & dignitatem masculis potissimumquamdiu supersunt, pararent.WESEL de connub. bon. societ. Tract. II.VI. num. 81.Mithin kommet es darauf, ob die in derraths=Beschreibung enthalene, undführte Worte: Ohne das, die F
Einzelbild herunterladen
verfügbare Breiten