Druckschrift 
2 (1760)
Entstehung
Seite
115
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115Stück.aufrichtig jederzeit gehalten werden, als wannderselbe von uns persönlich an höchst gemeltenChur= und Fürstlichen Höfen beschehen, undverrichtet, auch sothaner Eyd selbst abgelegetwäre. Und endlich ist von denenselben überAuszahlung derer 29500. Rthlr. und daßrmög vorgemelten, und zu unsern liebenHrnBruders, und Schwagers freywilli-Disposition beschehenen Verzieg, undgangs alles empfangen, völlig quittiretorden, mit Verziehung aller, und jederchtlichen Auszügen, in specie exceptionisin numeratae pecuniae, laesionis ultra dimi-minorennitatis, rei aliter scriptae, veltae, quam intellectae, & actionis in sup-entum legitimae.§. 5.so bündiger, und so oftmals wieder-Verzicht möchte wohl zu VorbeugungStrittigkeiten hinlänglich gewesen seyn,nur der Werner Freyherr von N. sichchet, und Erben nachgelassen hätte.zu allem Unglücke versturbe selbiger ohneErben, und liesse uberdies am 15ten672 sich einfallen, mit Vorbeygehunghten Schwester seiner ältesten Schwe-Maria Angnes Tochter=Sohn JohannFreyherrn von N. zu seinem einzigenbenennen, anbey (als viel gegenwär-ache betrift) in seiner lezten Willens=Mey-nung