Eilftes112Ausrüstung, und Heyrathsgabe von 14000.undGoldgülden auf alle ihre vätterlichenmütterlichen, auch beederseits anherrlichen,ihrerund anfräulichen, und insonderheit vonMuhmen Agnes, und Margarethen herrüh-den Güter, sie seyen Gereid, oder Ohngereidauch darob gesuchtes, oder ohngeſuchtenteresse, wie in jetziger, oder zukünft-von denenselben anerfallen, oder künftigundwannlen, und gebühren möchte, gänzlich,mal verziehen, dergestalt jedochihre vier Brüder ohne eheliche Leibeserbenwestibessterben, und nach sich ihreoder sie Hochzeiterin allein, oder ih-undErben im Leben verlassen würden, aufFall sie eine ohnverziehene Tochter seynach Abgang derer Brüder mit ihrer Schster zu gleicher Scheidung, und Theilungvorgehender Einschiessung der empfeHeyraths-Pfenningen schreiten, jedochals der älteren das adeliche Vortheil vorhalten seyn solle.§. 3.Die andere Tochter Margarethhingegen ist nach Absterben ihrer Mutterder drey ältesten Brüder im Jahre 1641Anton Freyherrn von W. zur Ehe ge-ten, und dabey beliebet, und versproch-den, daß die Braut ihrem Eheherrn,tem, und an statt der Ausrüstung
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