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2 (1760)
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100NeuntesOrdnung hintergehen könnte; alleine dadurchkan der contractus vitalitius überhaupt einBetrugs um so weniger beschuldiget werden,als selbiger ein in denen Rechten erlaubtesschaͤft ist. Zudeme haben auch provocati kti-nen einzigen Umstand angeführet, worauswäre.Gefährde und Argelist zu entnehmendesWahr ist es zwar, daß die Eva K. zurgeschlossenen Bündnisses nicht mehr jungwesen; indessen aber mag aus dem blosenter keine widrige Vermuthung geschöpfet werden. Licet enim (seynd die Worte obbenten ROBERTI) Titia sexagesimum aetatisarvoannum excessisset, potuit tamen nonvitae tempore superesse. Recte SenecaNon una hominibus senectus est, disparcitoque vivendi facultas est. Nemo nimismoritur, qui victurus diutius, quam vixit,non fuit. Wahr ist es auch, daß die Evaewesen.mit einer milden Pfründe versehenAlleine da diese Pfründe nach eigenemben derer Provocaten mehr nicht dannein Pfund Brod, und wochentlichauswirft; und also zum nothdürftigenUnterhalt nicht hinlänglich ist; so hat dertractus vitalitius mit, und nebst dieser garbestehen können. Wahr ist es endlich,Eva K. ihre zu R. gelegene, und vonOheimen Heinrich K. ererbte LandereyenAppellanten unterm 2ten Novembrisverkaufet habe. Hingegen aber lässet sie

pro-