Druckschrift 
2 (1760)
Entstehung
Seite
97
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9Stück.Hauptsache wohl, und rechtlich geschlichtet wä-Alleine hierinnen haben die Unterrichtereebenmässig gefehlet, und welches noch ammehresten zu bewunderen, den Irrthum in dieUrthel einfliessen lassen. Es wird nemlich ingemelter Urthel angeführet, und zu recht er-lennt, daß die von Beklagtem, nunmehro Ap-pellanten angelegte remuneratoria, vel obausam beschriebene Gift vom 3ten Decembr.darum für nichtig zu erklären seye, wei-Gerichtliche Erb= und Enterbung unter-worden.Inzwischen aber ist dahier kei-henkung vorhanden, sondern die von denzelehrten Contrahenten so benamsete reci-& remuneratoria donatio nach dem gan-halt, und der Natur der Sachen füranderes Bündniß anzusehen. Da er-Bündniß in dürren Buchstaben nachret, daß die Eva K. dem Appellantenanerfallene, und künftig anerfallenunde Güter nicht allein wegen der bis da-gebenen Kost, Trank, und Kleidung,annebst zu dem ausdrüklichen Ziel undgeschenket, daß der Appellant die rukste-Zinsen, und Hauptschuld abführen,nslänglich Kost, Trank und Kleidungffen, sie nach Stande begraben, undsieben Messen solle lesen lassen. Da deranauch hierinnen eingewilliget, undallem nachkommen zu wollen verspro-wird wohl kein einiger Rechts=Lehrerso-