Druckschrift 
2 (1760)
Entstehung
Seite
78
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Siebendes78dergleichen mehr, wahre und ächte Urbilderswesen, zumalen eines theils die erstere Redregel belehret, quod Referens absque reli-nihil probet. Andern theils besaget sogarAnlage selbsten, daß von einigen Stucken,vonnutnemlich von dem Landtagsbriefe, undHeyrathsverschreibung Johann vonblosse Edenbilder seyen ausgehändiget worden.§. 27.Die Beylage sub N. 4. (wovon ebenanbetdas Urbild nicht beygebracht, und welchohne Tag und Jahr ist) führet in dürrenstaben nach sich, daß Johann Caspar vonHeyrathsverschreibung seiner angeblichGroßeltern, Johann von J. und MariasichZ. damals nicht vorbringen, nochderselben zum Landtage rechtfertigen könnenes also der Zeit schon an dem Ahnengefehlet, so wird dadurch all dasjenigdem Reviso entgegen stehet, nochUebermasse bestättiget und bevestiget.ist oben §. 16. & 25. bereits angewies-hin durch diese Beylage darzuthun überdaß Johann von J. und Maria von Zesleute gewesen. Will man sagen:hiedurch noch etwas näheres bewiesen,daß die Tochter obiger beeden EheleutGroßmutter des Johann Caſpar vonwesen seyn müßte; so ist die Folgerungbündig, noch schlüssig; zumahlen es eben