Druckschrift 
2 (1760)
Entstehung
Seite
73
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Stück.73dem Vatter herrühre. Endlich streitet auchdieseBeylage obangeführtermassen wider dierige sub N. Act. 1. Mithin hat der Revi-vorläufig annoch auszufündigen, und zurheiten, welche von diesen beeden ächt,che falsch seye.22.Vann die vorhin bereits übergebenen, undsenen Beylagen sub Lit. K. & M. nureingesehen werden; so äusseret sichß diese nicht von dem strittigen Hause,ttersitze B., welches ein Adelich-ist, sondern von dem zu B. nebengelegenen Lehn=Gut, der Drossen-länt, reden. Dadurch wird also nichterwiesen, sondern im Gegentheileim vorigen §. angeführte Beylage2. vollends geschwächet und ver-Dann fals auch das Urbild dieser Bey-inglich wäre; so würde alsdann ausBeylagen sub Lit. K. & M. einftiger Zweifel aufgeworfen werdendie Beylage sub Lit. H. 2. vonsitze B., oder aber von dem zu B.Lehn=Gut zu verstehen seye? ja dasfürde, um so eher behauptet werdender eine Satz, nemlich daß Jo-Theodor von Z. das Lehn=Gut zunäher, dann der andere, daß derB. diesen beeden zugehöret, erwie-tausfündiget ist.E 5§. 23.