Druckschrift 
2 (1760)
Entstehung
Seite
72
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72Siebendeslage beurkundet, daß dir vier Ahnen Z. L.und B. mütterlicher Seiten herkommen,emmuß daraus ohnhintertreiblich folgen, daßweder berührter Theodor den muͤtterlichenmen geführet, und folglich ohnehelich,wenigstens kein Sohn Johann des drittenwesen, zumalen nach einigen des Revisi anben, ersagter Johann eine von R.an-gehabt haben solle. Diesem allen kommtnoch hinzu, daß, wann nach des Revisi Qgeben Johann der Erstere mit einer von G.,Johann der zweytere mit einer von L.retJohann der drittere mit der von R. sichmählet haben sollen; alsdann der Theodorvon B., so wenig, als die von Z. untenMitmütterlichen Ahnen zählen möge.entweder diese Beylage, oder aber die ganzStammtafel ohnächt und ohnrichtig21.(welchDie Beylage sub Lit. H 2.1746. sc.der Urthel vom 20ten Januariibeygebracht worden) hat ebenfals (wie derrige Referent des breitern angeführet)Anbeginali nicht auferleget werden können.läßt sich daraus, daß Johann der dritternem Sohne Theodor das Haus B. zurrathsgabe gegeben haben solle, nicht etzgen, daß ersagter Johann sothanen Rittervon seinem Vatter geerbet habe; zumalendem blossen Besitze keineswegs die Folge herzdemleiten, daß dasjenige, so jemand besitzet,