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Stück.67anerkennet. Nehmlich auf des Revisi Begeh-ten, daß auf die Act. N. 188. übergebene De-duction ein Communicatorium ertheilet wer-den möchte, truge jener folgender massen an:Das à Supplicante sub N. Act. 31. gebetteneDecretum communicatorium, oder zu Spe-tial=Erklärung über die seiner Seits sub N.Act. 188. convoluti quarti übergebene De-duction hat sub praesenti revisorio keine statt,sondern wäre der in Sachen ergangene leztereBescheid vom 3ten Julii jüngsthin anvorderistzu reproduciren, und zu befolgen.“ Mit wel-chem Antrage sich auch dieser fügte. Mein wasst wohl klärlicher, was überzeugender, alsin dieses? Hätte man dafür gehalten, daßRevidenten über die aus den alten Actenergenommenen Proben annoch zu vernehmen,fernere Handlung zu verstatten wäre; soman dieses ja nun Zeit zu gewinnen,viele unnöthige Kosten zu ersparen viel füg-vor dem Eyde, oder doch zugleich veran-und beförderen können. Da immittelsdem Eyde die fernere Handlung nicht zu-sen, sondern rundaus abgeschlagen wor-so wird auch nach ausgeschwornem Eyde,man nicht wanken, sondern bey dem ein-gefasseten Schlusse beharren will) eindes gesagt, und behauptet werden müssen.§. 16.daran ist um so weniger zu Zweiflen, alsden obangeführten Umständen zugleich dieE 2Ohn-