Druckschrift 
2 (1760)
Entstehung
Seite
63
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Stück.on G. in übergebener weitern Deductionsub Act. N. 188, wie auch in unterthänigsterErinnerung Sub Act. N. 191. aus sothanenAus angeführten passus des von ihnen dage-zeihanen ohnerheblichen Einwendens ohn-en in ihrer Special= und punctirlichenochdurft zu erklären schuldig, und die-tadenenselben des Endes zu commu-auch inspectio actorum zu verstatten,klagendem Freyherrn von G. aufzuge-übrigen aus den in Sachen frey-Erbgenamen von S. zu S. contravon H. und sonstigen judicial-ActenProbatorial=Stücke in Copiis au-beyzubringen, welchem vorgangen,ebenfalls ergehen solle, was rechtens.§. 11.dieſer am 13ten April intimirtenrkenntnüsse haben Beklagte den 21stenMonats coram Notario & testibuserlichen, und Reichs Cammer=Ge-ciret; da aber solche Berufung fürst angesehen, und also denen Pro-avon abzulassen unterm 20sten Maywurde, so haben dieselben am 28stenJonats von diesem Befehle so dannauptsache, das ist, von der vorbe-Urthel am 19ten Junii revidiret, dieRevision, oder Nachsehung derer1ten Julii erhalten, und den2ten