62SiebendesSchultheissen zu S. commissio aufzutragenseye.§. 9.Nach ausgeschwornem Eyde sonne derger ein neues Mittel aus. Er wärmtenur dasjenige, so er aus den alten Acten vo-wiedschon hervorgeſuchet, und angeführet,auf, sondern er fügte auch neue Beylagen,Beweisthümer der Stammtafel hinzu.über wollten die Beklagten aber sich keinesweinges äusseren, sondern wendeten dagegendaß der definitivam in ventre habendenUrthel ein vollkommenes Genügen gele-mithin all weiteres Schreibwerk ohnstatthund ein mehreres nicht dann die Endurchübrig ſeye.§. 10.Da nun in dieſem Punkte die Sache olich geschlossen wurde; so ergienge amsekliApril 1756. der Rechtsspruch, daß3. Büber die auch noch dato derer Hofrathundscheiden eingebrachten probatorialia,unter in specie über den Innhalt der inJohann, so dann Mariae, & Gertrudiswider ihre Vormünder den von K. undbey dem Gülischen Haupt=fort ehemalHofgerichte gepflogenen und zu gegenwä-Sache beyregistrirten Actorum judicialiummithin über die von klagendem Frei
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