Druckschrift 
2 (1760)
Entstehung
Seite
46
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46Fünfteste Lire zu belassen seye. Gleichwie nunthaner Befehl vom 17ten Augusti 1729. nichnur auf erstattete Re= und Correlation ab-fasset, sondern auch dawider keine Rechtsh.ergriefen; gleichwie demselben untermJulii 1735. unterm 20ten Septembris 17unterm 31ten Januarii 1738. und so weitermer inhæriret, ja gleichwie selbiger vonrevidirenden Capitulo zu verschiedenen ma-sowohl reproduciret, als auch für einplena causae cognitione erlassenes, undner Rechtskraft erwachsenes mandatum agegeben, und angerühmet worden;chet sich der ohnhintertreibliche Schlußdaß von diesem in seine volle Rechtskrafttrettenen Befehle, und denen sich daraufziehenden inhæsiv-Verordnungen aufley Weise möge revidiret werden.§. 6.Ohne ist zwar nicht, und hat die re-rende hohe Schule darinnen vollkommendaß die in Summarissimo eröfnet wertUrthelen, und Erkenntnuͤssen blos provi-seyen, und nur (wie die Worte derCammer=Gerichts=OrdnungTit. 21. §. ult.lauten) bis zu endlichem Austrag des Rechtenin possessorio andauren, und bestehenaber hieraus geschlossen, und gefolgeretden wolle, daß dergleichen Verfügung