ViertesStüber Clevisch gerechnet, gleichwohlen dievorgestreckte Summe in Chur= und Fürstlich-Drittelen, oder dem Werth sollen wiedereinegeben werden. Andern Theils ist es auchmehr, dann bekannte Sache, daß nicht nurder Preise des Silbers (wie der Autorpraktischen Hindernüssen ꝛc. BeyMOSER im teutschen Reichs=Archivevom Jahr 1752. Th. 8. Cap. 2. p. 259.anmerket) seit dem Jahr 1726. merklich sgen, sondern auch das Marck Silbersders im Clevischen weit höher, alsvonausgemünzet worden. Woraus dannselbsten folget, daß der dermalige Clevisch-Stüber an Gehalt, oder Schrot, undnicht so gut, als die vorherigen, mithin auchder Reichsthaler zu 60. dermaligen Clevi-alsStüber gerechnet, weit geringer seye,Reichsthaler von 60. alten, oder vorigen Cſchen Stüber.§. 6.Zudeme ist dermalen das Geld über-erhöhet, und nach Zeugnisse der Schwäb-Crayß=Deputation in ihrem Gutachten übe-das Muͤnzweſen beyMOSER cit. loc. p. 272.seit dem Jahre 1737. so vielfältig, undvon dem Leipziger Fuß abgegangen worddaß es nunmehro eine wahre Ohnmöglichscheinet, etwas durchgängig gleichförmig
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