Stück.37dem Reiche zu erzielen. Folglich kan nachdem jetzigen Fuß keine Zahlung, sie mag auchin einer Münzsorten bestehen, wie sie auch im-met wolle, geschehen, oder es muß der Glau-einen merklichen Schaden, und Abgangden.Solches mathematisch zu erweisen, bedarfmehreres nicht, als daß man mit denenChur= und Fürstlichen Drittelen einmal dieProbe anlege. Bekannt iſt es, daß dieſelbenzeiten nur 30. Kreuzer, oder 20. Stübergelten.Nunmehro aber seynd diese, wieinfalls bekannt, bis 35. ja gar 37. Kreuzer,125. Stüber gestiegen. Mithin würde derbiger weder so viele Stücke, noch dasche Gehalt an Silber wieder bekommen,nn bey der Ablage die Drittelen zu 35. oderKreuzer sollten gerechnet werden.§. 8.Will diese Prob noch nicht hinlänglich seyn,dern annoch eine mehrere erforderet werden,asset uns eine andere Münzsorten vorneh-und also setzen, daß die in Chur= undstlichen Drittelen vorgestreckte Summemehro in Louis d'or solle abgelegt werden.se, nemlich die Louis d'or seynd vorzeiten zuReichsthaler, oder 7½. Gulden gegangen,nunmehro aber seynd dieselben auf 5. Reichs-haler 30. bis 45. Kreuzer, oder auf 8. GuldenC 3150
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