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Zwölf vornehme wolgegründte Hauptursachen, warumb die reformirte evangelische Kirchen mit Doct. Luthers und seiner Nachfolger Außlegung der Wort Christi im heyl. Abendmahl, dadurch eine wesentliche doch unreumbliche, unempfindliche Gegenwart des Leibes und Bluts Christi allhie auf Erden in, mit und under dem Brot auch eine mündliche Niessung desselben eingefuhrt wird, nicht eins sein werden : von einer vornehmen Standts Personen auß heyl. göttlicher Schrift, gemeinen Consens und Zeugnissen der Altvätter unlängst getrewlich zusamengetragen ...
Entstehung
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Die Dritteihrem gesetz vnd denstraffendesselben nichts zu thun hette / sonderner hat auch die gestalt des sündlichen fleisches annemen müssen / vndsich also alles dessen theilhafftig machen / was andere meigehen mitiren sunder verdienet / darmit die sünde am fleisch verdamnet wur-pe / durch das opfer fur die sunder Wie Paulus am selben ort darzusetzet: Dises ist der freywillige gehorsamb / darein sich Christus ge-geben / der vns auch kreftig zu statten kömpt. Vnd weil er eben dar-umb mensch werden wollen / daß er die schwachheit der menschelichennatur / in welche sie durch die sunde gerahten / tragen vnd büssenvnd dem gesetz tàm quo ad obedientiam, quàm quoad poenamin hac ipsa infirmitate gnug thun wollen / So hat er nicht prsachgehabt / das gesetz zu fliehen / oder sich demselben zu eximiren / vnddahero seine natürliche geburt zu endern / sondern hat die gestalt dessündlichen fleisches / welche sich bald anfenglich in eines jeden ge-burt ereuget vnd herfur thut / auch in seiner geburt spüren / vnd sichseinem Himlischen vatter darauf im Tempel vorstellen lassen/ daser numehr vere, vnd nicht imaginativè vnder die zahl deren gehöre / von welcher das gesetze saget / daß sie dem Herrn geheiliget heis-sen solten. Wann er aber nicht also / wie andere kinder geboren / vnddie mutter nicht gebrochen hette/ so were er auch nach dem gesetzdem Herrn nicht geheiliget gewesen / vnd hette sich also vergeblichdargestellet / Daß man also dem Herrn Christo dahero keine newigeburt andichten darf / dan sich der gehorsamb nicht erst post nati.vitatem (wie vnsere Theologanten wollen) sondern in ipsa nati-vitate atque adeò in ipsa assumptione carnis peccati angefangen.Eben des schlags ists / daß sie ferner folgern dürffen / wan Chri-Levit. 12. stus nicht von einer jungfrawen illæso corpore geboren / so sey erauch nicht von einer jungfrawen entpfangen worden / auß vrsach-en / weil das gesetz also lautet: Wann ein weib besamet wurde/ vndgebieret ein knäblein / so sol sie sieben tage vnrein sein / vnd sol ir op-fer bringen / zwo Turtelteuben oder zwo junge Tauben / wie solche„wort bey dem Euangelisten Luca eigentlich gesetzet werden. Dannes folget nicht / Maria ist one zuthun eines mannes schwanger wor-den: Ergo hat sie das gesetz nicht angangen/ dann dasgesetz redetnicht