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2 (1896) Mittel- und Norddeutschland
Entstehung
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428 Der Personalkredit des ländlichen Kleingrundbesitzes in Westprmßen.

die Schuld verdoppelt oder verdreifacht in das Grundbuch eintragen zulassen. Außer bei Meliorationen wird aber der Peifonalkredit auch beiAuszahlungen infolge von Erbschaften und Landankäufen in derRegel lieber als der Realkredit in Anfpruch genommen. Der Erbe, welcherdie Besitzung des Vaters übernimmt, hofft meist in kurzer Zeit soviel ausdem Gute herauszuwirtschasten, daß das Geld, welches er sich zur Aus-zahlung seiner Geschwister borgt, von ihm bald wieder zurückgegeben werdenkann. Leider verfällt er aber dabei zu häufig, wie im ersten Falle, demFaktor,

Auch bei Bezahlung der Hypothekenzinsen besonders zu Iohanni,am 15, Juni, und am 15. Dezember, wo auch die Amortisationsquotensällig zu werden pflegen, nimmt der Bauer ebenso wie bei der Versorgungund Ausstattung seiner Familienangehörigen seine Zuflucht zum Getreide-Händler, wo er ja so wie so ein Kontokorrent hat. Seine Immobilienversichert er in der Regel gegen Feuer, selten dagegen seine Feldfrüchtegegen Hagel und sein Vieh gegen Unfälle u. f. w. Die Hagelver-sicherung hält er meist für überflüssig, und bei der Viehvcrsicherungsind die Prämien zu hoch. Fast niemals versichert er sein Mobiliar undtotes Inventar. Feiner kann man unsern Bauern von einer gewissenProzeßsucht" nicht freifprechen, und aus diesen Verhältnissen gehennaturgemäß auch zahlreiche Geldverlegenheiten hervor, welche in der mehr-fach angedeuteten Weise oft Von ein und demselben Geschäftsmanne aus-gebeutet weiden. Die Prozeßvorfchriften sind sür den Kleingrundbesitzerjedoch viel zu kompliziert, und er nimmt deswegen fast regelmäßig imgegebenen Falle einen Rechtsanwalt. Will diefer nun aber, ebenfo wiedas Gericht, zunächst einen Vorschuß haben, und nehmen außerdem auchnoch seine Reisen an und für sich und die außergewöhnlichen Ausgaben,welche er hierbei zu machen Pflegt, seine Barmittel stark in Anspruch, sogreift er sicher zum Personalkredit seines Krämers. Ja er thut das, wieerfahrene Richter mir bestätigt haben, nicht fetten in fo hohem Maße, daßer sogar Verlust hat, selbst wenn er den Prozeß gewinnt.

5. Wirtschaftlicher Erfolg der Benutzung des Personallredits durchdie Kleingrnndliesitzer in Westpreufzen.

Außer den Raiffcifenschen Darlehnskassen kümmert sich kein Darlehns-geber um die Verwendung der geliehenen Summen, und es kommt daherhäufiger vor, daß die bäuerlichen Besitzer, gerade weil ihnen ihr Kaufmanndas Borgen anfangs erleichtert, zu überflüfsigen Ausgaben veranlaßt werden.Eine günstige Wirkung der Gewährung von Personalkredit ist infolge des