VI.
Der Personalkredit des Kieingrundbesttzes imRegierungsbezirk Wiesbaden
von
Julius Aeßler,
Tirektionsmitglied der Nussouischen Landesbanl,
Besitz- und Erwerbsverhiiltnisse des Negierunsssbezirls Wiesbaden.
Der Regierungsbezirk Wiesbaden wurde durch die Allerhöchste Ver-ordnung vom 22. Februar 1867 aus dem ehemaligen Herzogtum Nassau,der ehemals sreien Stadt Frankfurt a. M. und den zubehörigen Land-gemeinden sowie aus folgenden bisher Großherzoglich Hessischen Gebieten,
1. dem ehemals Landgräftich Hessen-Homburgischen Amte Homburg,
2. dem Kreise Biedenkopf,
3. dem der Preußifchen Monarchie einverleibten, nordwestlichen Teiledes Kreises Gießen, jetzt zum Kreis Biedenkopf gehörig,
4. dem Ortsbezirkc Rüdelheim und
5. dem bisher unter Großherzoglich Hessischer Souveränität gestandenenTeile des Ortsbezirks Niederursel (Niederursel Hess. Anteil) gebildet.
Durch das Gesetz vom 8. Juni 1885, betreffend die Provinzial-ordnung für die Provinz Hessen-Nassau, wurden dem RegierungsbezirkWiesbaden aus dem bisherigen Kreise Hanau die zum AmtsgerichtsbezirkBockenheim gehörigen Ortschaften, Stadt Vockenheim, Eckenheim, Eschers«heim, Ginnheim, Praunhcim mit Ausschluß des Gemeindewaldes, sowiedie zum Amtsgerichtsbezirk Bergen gehörigen Gemeinden Preungesheim,Nerkcrsheim und Seckbach, welche sämtlich seither dem RegierungsbezirkKassel zugehörten, zugeteilt und mit dem Landkreis Frankfurt a. M.vereinigt.
Nach dem von dem Künigl. Statistifchen Bureau zu Berlin sest«gestellten Ergebnis der Volkszählung vom 1. Dezember 1890 beträgt
Schriften d, V, f, S°ci»lp°l, — Perfonallredit. II, 1