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2 (1896) Mittel- und Norddeutschland
Entstehung
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XIII.

DerPersonalKredit des ländlichenKleingrnnobesitzesin Schleswig-Holstein, Fürstentum Lübeck.

VonGeneralsekretär Dr. Aeumann in ßutin.

Die Besitz Verhältnisse Schleswig-Holsteins sind außerordentlichverschieden, sowohl ihrem Wesen, als auch ihrer rechtlichen Grundlagenach. Zuerst sind die adligen Güter zu erwähnen, welche ziemlich ge-schlossen an der Ostküste Holsteins in der Umgegend von Oldenburg undLütjenburg, dann bei Oldesloe, Segeberg, Preetz, am Kanal von Kielbis nahe vor Rendsburg vorkommen; vereinzelter trifft man die adligenGüter bei Itzehoe und Glückstadt; in Schleswig bilden sie ausschließlichden sogenannten dänischen Wohld und Schwansen (Kreis Eckernförde)nordlich von der Schley, und an der Westküste kommen sie wieder mehreinzeln gelegen und zwischen anderen Formen des Grundbesitzes zerstreutvor. Die adligen Güter bestehen je nach ihrem sehr verschiedenen Um-fang aus einem oder mehreren Höfen (Haupt- und Mcierhüfe) undbesitzen meistens außerdem noch größere oder kleinere Flächen Bauernlandin Landstellcn von sehr verschiedener Grüße. Die Meierhöfe sowie diekleinen Landstellen sind gewöhnlich in Zeitpacht ausgethan.

Außer diesen adligen Gütern finden sich im ganzen Lande sreieLandstellen der verschiedensten Grüße (Bauern, Hufner). Dieselben sindteils ganz sreie Eigentumsstellen, wie in den Marschen, teils durch Zer-schlagung früherer Domanialhüfe entstandene, mit Erpacht (Kanon)belegte Grundstücke wie in Bordesholm, Cismar, Fürstentum Lübecku. s. w. Die Bauernstellen bleiben beim Besitzwechsel unter Lebenden