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2 (1896) Mittel- und Norddeutschland
Entstehung
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XXIII.

Der Personalkredit des ländlichen Kleingrund-oefitzes in der Provinz Oftpreußen.

VonÖkonomierat Stocket in ZnstetVurg.

Die Frage, welche durch diese Ermittlung gelüst werden soll, ist fürOstpreußen nicht zu beantworten, ohne zunächst die gesamten Kreditverhält-nisse der Landwirtschaft zu untersuchen. Die allgemein übliche Scheidungdes landwirtschaftlichen Kredits in Real- und Personalkredit wird nur dadeutlich erkennbar sein, wo der Realkredit ein geregelter ist, und wo dasGrundstück als ganzes Faustpfand für die Sicherheit der eingetragenenHypothek haftet. Überall da, wo dies nicht der Fall ist, wird es schwer,fast unmöglich sein, den Real- von dem Personalkredit zu scheiden, um dieAusdehnung sowie die Bedeutung jeder dieser Formen für sich zu ermittelnund zu übersehen. Wo das Grundstück keine einheitliche Hypothek hat,wo eine Teilung des Landes unter die Erben staltfindet, wo ein lebhafterUmsatz und Handel mit kleinen Landparzellen nachzuweisen ist, da werdensich beide Arten des Kredits so vermengen, daß es säst unmöglich seinWird, eine Scheidung vorzunehmen.

In Ostpreußen ist der Realkredit fest geregelt; bis auf verschwindendgeringe Ausnahmen haben die einzelnen Besitzungen seste Hypothek, und dieostpreußische Landschaft bemüht sich mit großem Erfolg, auch den Realkreditdes gesamten kleinen Grundbesitzes zu besriedigen, indem sie schon Güterbeleiht, welche einen Taxwert von 1500 Mark und darüber haben. Mit