VII.
Der Personalkredit des ländlichen Kleingrnnd-vefitzes im RegiernngsoezirK Rassel.
VonGeneralsekretär Oerland in Fasset.
Die gesamten eingeschätzten Liegenschaften des RegierungsbezirkesKassel umfassen mit den Hofräumen 1011476 Ka und zerfallen in zweigroße Teile, nämlich den Staats« und Privatbesitz; ersterer besteht ausden Stlllltssorsten, welche mit ihren 220 828 bg. säst 22°/° und denStaatsdomänen, welche mit ihren 19112 Iis, nicht ganz 2"/o der ge-samten eingeschätzten Liegenschaften umfassen, so daß also säst 1/4 derletzteren in Staatsbesitz ist. Dieser Staatsbesitz ist über den ganzen Bezirkaber nicht gleichmäßig verteilt, wobei allerdings die Forsten oft großezufammenhängende Flächen bilden, während die einzelnen Domänen nurllusnahmsweife die Durchschnittsgroße von 150—200 bg, übersteigen oderdarunter bleiben.
Im Privatbesitz herrscht der mittlere und kleinere Besitzer vor,beträgt doch der Durchschnittsbesitz sämtlicher 222 743 Besitzer nur 4,43 ba.Betrachten wir die Besitzverhältnisse und deren Verteilung in den einzelnenKreisen näher, so zeigt Tabelle 1, wie viel Besitzungen über 50 bg, injedem Kreise gelegen sind und Tabelle 2, wie viel lm in den mehr als50 Kg. umfassenden Besitzungen vereinigt sind. Die Anzahl von 50 naist darum zu Grunde gelegt, weil schon in der früheren kurhefsischenVerfassung und ebenso in der Kreis- und Provinzial-Ordnung für die