VIII.
Der Personalkredit des ländlichen Grundbesitzesim preußischen Saargebiet.
Von
Rechtsanwalt vr. Müggemann in Zaarbrücken
undRechtsanwalt und Notar Kmrich in MlKNnge«.
(Berichterstatter Rechtsanwlllt vr. Brüggemann.)
Besonders geartet waren die kleinbäuerlichen Kreditverhältnisse impreußischen Saargebiet; diese besondere Gestaltung brachte ganz eigeneGefahren sür die ländliche Bevölkerung mit sich und hat zu einer eigen-artigen Bekämpfung und Beseitigung dieser Gefahren durch eine vomGeheimen Regierungsrat Knebel und dem von ihm in Gemeinfchaft mitden Verfassern dieses Berichts gegründeten Verein gegen Wucher an-geregte besondere Ausgestaltung der öffentlichen Sparkassen geführt.
Der vorherrfchende kleine bäuerliche Betrieb in diefem Gebiete hatvor allem dort, wo die waldreichen Hühenzüge vom Saarthlll ab zumHochwald hin sich ausdehnen, mit natürlichen Schwierigkeiten genug zukämpfen. Die franzüsifche Gesetzgebung, welche die Naturalteilung bevor-zugt, führte zu immer weiteren Parzellierungen. Das Fortziehen ein-zelner Sühne nach den Stätten der im Flußthal blühenden Kohlenhütten,Keramifchen und Glas-Industrie, brachte es mit sich, daß die Abziehenden ihr