Der Personaltredit des ländlichen Kleingrundbesitzes in Westpreußen. 423
Fllktorenwefens in unserer Provinz gewöhnlich nur bei dem Darlehens-geber zu verspüren. Will man aber vom Personalkredit einen wirtfchaft-lichen Erfolg sür den Darlehnsnehmer erringen, so ist die Voraussetzunghierfür, daß alle dazu bestimmten Institute von bureaukratischem undselbstsüchtigem Geschäftsgänge und dem Wechfelverkehr frei gemacht werden.An ihre Stelle trete, wie bei der Raiffeisenschen Organisation, die Durch-führung selbstlofer Principien, welche sich durch ehrenamtliche Thätigkeitdes Vorstandes u. f. w., keine Geschäftsanteile, keine Dividendenverteilung,Verbot jeder Spekulation, Unteilbarkeit des Vereinsvermügens und Aus-gabe einfacher Schuldscheine auszeichnet.
Man wird auf diefe Weife auf den Bauern auch einen nicht zu unter-schätzenden erziehlichen Einfluß ausüben und ihn von den Fesseln seinerunbarmherzigen Gläubiger befreien.
Ferner beschränke man die Konzessionserteilung an Gastwirte auf demLande, welche die Seele aller Kreditgefchäfte zu fein Pflegen, und prüfehierbei die Moralität folcher Perfonen gründlich.
Schließlich, und hier stimme ich den Resolutionen des deutfchen Land-wirtschllftsrates bei, fchaffe man Einigungsämter auf dem Lande, damitder Bauer fein Recht im eigenen Dorfe fuchen und finden kann.