D« PersonalKedit des ländlichen Grundbesitzes im Königreich Sachsen. 339
eine Benutzung der gebotenen Bezugsgelegenheit durch die beteiligtenVereine herbeizuführen, so ist doch nunmehr die Überzeugung zum vollenDurchbruch gelangt, daß nur auf diesem Wege die erstrebten Erleichte-rungen im Vollsten Umfange erreicht werden, und es deshalb Pflichtjedes Verbandsvercins ist, sich der Centralgenossenschaft anzuschließen undseinen Mitgliedern die Verpflichtung zum Anschluß an den gemeinsamenBezug aufzuerlegen.
Dort, wo das Netz der Darlehnskasfenvereine am dichtesten ist, inder Amtshlluptmannschaft Zittau mit den angrenzenden Teilen der Amts-hauptmannfchllft Löbau, ist man bereits noch um einen Schritt weitergegangen. Nach einigen Verfuchen der Ausführung des gemeinsamenVerkaufs von Getreide zunächst an die Proviantämter des Heeres, sodannauch an sonstige Abnehmer, hat sich die Überzeugung herausgebildet, daßeine feste Organisation des Getreideverkaufs durch Zusammen«schluß aller dortigen Darlehnskassenvereine möglich und vorteilhaftist, und ist die Gestaltung derselben gegenwärtig in Ausführungbegriffen.
6. Weiterer Ausbau.
Diefe Erfahrungen sind aufmunternd genug, um erhoffen zulaffen, daß das Fortfchreiten auf dem betretenen Wege mit Sicher-heit dazu führen kann, eine Erleichterung der Schuldenlast derkleineren Landwirte herbeizuführen. Sie gaben deshalb auch den land-wirtschaftlichen Mitgliedern der zweiten Ständekammer während derenletzter Tagung Anlaß zu einem Antrag, der auch Unterstützung ausanderen Kreisen fand, die Staatsregierung möge zwei Millionen Markbereit stellen, um daraus nach Bedarf zu möglichst niedrigem Zinsfußan Genoffenschaftsverbände zur Förderung des landwirtschaftlichen undgewerblichen Perfonalkredits durch eingetragene Genoffenfchaften Vor-fchüffe zu gewähren. Diefer Antrag fand dann, nachdem der Vertreterder Künigl. Staatsregierung seine grundsätzliche Zustimmung zu dem-felben erklärt und lediglich einem formellen Bedenken Ausdruck gegebenhatte, fast einstimmige Annahme in beiden Ständekammern mit demZusätze, daß die Regierung ermächtigt werde, den betreffenden Genossen-schaften das Recht von juristifchen Personen zu verleihen. Der haupt-sächlichste Erfolg desselben dürfte darin liegen, daß dies die erste amt-liche Kundgebung im Königreich Sachfen war, durch welche diegenoffenfchaftliche Organifation des Perfonalkredits als ein wirkfames
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