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Mittel zur Linderung der landwirtschaftlichen Notlage anerkannt wurde,indem solche Kundgebung Wohl geeignet ist, das Vertrauen zu densolchen Zwecken dienenden Genossenschaften auch in solche Kreise zu tragen,welche sich bisher zurückgehalten haben.
Für die Staatsregierung mag die Erfahrung dabei leitend gewesensein, welche man mit Notkrediten gemacht hatte, die im Jahre 1893 in-solge eines allgemeinen, durch außergewöhnliche Trockenheit veranlaßten,Futtermangels für die Beschaffung von Futtermitteln bewilligt wordenwaren. Hierbei hatte die Regierung, welche den Bezug von Futtermittelnfelbst vermittelte, sich genötigt gesehen, für die Zahlung in unerwartetgroßem Umfange und auf unerwartet lange Zeit Stundung zu gewahren,und die Erfahrung machen müssen, daß nicht unerhebliche Außenständegänzlich unbeibringlich waren; zugleich war die Wahrnehmung zu machengewesen, daß die der Ncgieruug zur Verfügung stehenden Organe fürrichtige Durchführung einer folchen Hilfsleistung weniger geeignet sind,als eine den Verhältnissen angepaßte genossenschaftliche Organifation.
Bisher waren ähnliche Fälle nicht eingetreten gewefen. DasVersicherungswesen ist aus landwirtschaftlichem Gebiete in mehrfacherRichtung ganz befriedigend ausgebildet, die Mobiliarfeuerversicherungdurch die „Landwirtschaftliche Fcuerversicherungs-Gesellschast im KönigreichSachsen" zu Dresden in geradezu musterhafter und für weite Kreise vor-bildlich gewordener Weise geordnet, die Hagelversicherung allgemeiner als inden meisten anderen Gegenden Deutschlands auch durch kleinere Landwirte be-nutzt, und nur die Viehversichcrung hat bisher nicht die zu wünschendeAusbreitung gefunden. Andere Quellen der Verschuldung hatten aberbisher sich nicht in solchem Umfange bemerkbar gemacht gehabt, daß dieGewährung von Notkrediten an Landwirte zur Ergänzung ihres Betriebs-kapitals erforderlich geworden wäre. So möchte denn die Futternot desJahres 1893 ihren Teil zur weiteren Entwicklung der Organifation desPerfonaltredits der Landwirte beigetragen haben.