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2 (1896) Mittel- und Norddeutschland
Entstehung
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212 I- Schulte.

geschäfte eigentümlich, ^vie folgende Betrachtung über die ökonomischeDefinition des Kredits zeigt. Jegliches Kreditgeschäft ist zunächst alsein Tausch mit zeitlich verschiedenen Werten zu betrachten, der Gläubigerkaust mit präsenten Weiten künftige Leistungen, der Schuldner bietetgegen präsente Leistungen künftige Werte an. Bei diefem Tauschhandelwird dem Schuldner das Verfügungsrecht über die überlassenen Werteeingeräumt; er kann dieselben zur Produktion mit günstigem oder un-günstigem Erfolge verwenden, zur Befriedigung notwendiger Bedürfnissebenutzen oder auch auf leichtsinnige Weise verschwenden. Der Persön-lichen Machtsphäre des Gläubigers ist das geliehene Kapital jedenfallsentrückt. Unwillkürlich wird man bei diesen Erwägungen zu der Frageveranlaßt: Wird denn der Gläubiger ein Darlehen gewähren, wenn erim voraus vermutet, daß dasselbe mit ungünstigem Erfolge in irgendeinem Unternehmen angelegt oder gar unproduktiv verschwendet wird?Jedenfalls nur dann, wird die Antwort lauten, wenn ihm hinreichendeSicherheit geboten wird, daß er trotzdem fpater in den Genuß der ihmin Aussicht gestellten wesentlich höheren Gegenleistung kommt. Daß aberein Kreditgeschäft unter diefer Vorausfetzung jeder wirtschaftlichen undsittlichen Rechtfertigung entbehrt, liegt auf der Hand. Wird der Kapitalistnur von dem Gedanken geleitet, recht hohe Zinsen einzustreichen, die ersich vermittelst juristischer Klauseln durch das noch vorhandene Vermögendes Schuldners sichert, so kann man nicht mehr von einem Kreditgeschäft,sondern nur von einem auf Gewinn berechneten Geldgeschäfte oder voneiner Ausbeutung der Notlage, des Leichtsinns oder der Uncrfahrenheitdes Schuldners im Kreditverkehr sprechen, und diese Handlungsweisemuß man dem BegriffWucher" einrangieren.

Der wirtschaftlich und sittlich berechtigte Kredit setzt somit voraus,daß der Gläubiger dem Kreditnehmer vertraut, daß er die gewährtenDarlehen produktiv anwendet oder notwendige Bedürfnisse damit be-friedigt. Hiermit ist das Vertrauen des Gläubigers in die Person desSchuldners, daß er den versprochenen Gegenleistungen wirklich nachkommt,verknüpft) Das Vertrauensmoment liegt ^lfo)im Wesen eines jeglichenKreditZund zwar hat dieses Vertrauen, allgemein aufgefaßt, die An-nahme zum Inhalte, daß das dem Kreditnehmer überlaffene Kapitaldurch verständnisvollen Gebrauch nicht verloren gehe, und die in Aus-sicht gestellte spätere Gegenleistung auch wirklich erfolge. In der Thatwird auch niemand bezweifeln können, daß der vorsichtige Kreditgeberdie obigen Erwägungen auch bei der Gewährung von Rcalkreoit anstellenund gerade hiervon die Entscheidung abhängig machen wird. Der Wert