172 Generalsekretär P. Iohannhen.
des verstorbenen Raiffeifen, indem sie ein beschränktes Arbeitsgebiet, gegen-seitige Bekanntschaft der Mitglieder vorsah, insofern aber wieder abwich,als sie auch mit NichtMitgliedern arbeitete, was bekanntlich nach denBestimmungen des früheren Genoffenschaftsgesetzes zuläfsig war. Esdauerte volle 10 Jahre, bis das Vorgehen Nachfolge fand, indem erst anfangsder achtziger Jahre einige weitere Kreditgenoffenfchaften entstanden. Einebefondere Förderung der Kreditgenossenschaften ist seit Mitte der acht-ziger Jahre zu verzeichnen, als die Königliche Landwirtschafts-gefcllschaft, Landwirtschaftlicher Centralverein für die Provinz Hannoverin Verbindung mit den übrigen landwirtschaftlichen Vereinen der Provinzmit aller Energie an der Errichtung dieser Genossenschaften arbeitete undeinen eigenen Wanderlehrer für die Sache anstellte. Dieser Thätigkeit istes zuzuschreiben, wenn mit Ende des Jahres 1894 ca. 120 ländlicheKreditgenossenschaften in der Provinz bestanden.
Die Aufgabe diefer Genossenschaften, welche sowohl hinsichtlich ihrerAusdehnung als der gegenseitigen Bekanntschaft der Mitglieder an demRaiffeifenschen Princip festhalten, den unteilbaren Stiftungsfonds abernicht kennen, ist eine ausschließlich gemeinnützige. Jede Gewinnverteilungist ausgeschlossen. Sie dienen der Befriedigung des Personalkrcdits ihrerMitglieder, nehmen aber auch Spareinlagen von NichtMitgliedern an.Realkredit wird nur selten gewährt, es sei denn, es handle sich um einedauernde Anlage überschießender Geldbeträge. Die Mehrzahl der Ge-nossenschaften hat die Einrichtung der laufenden Rechnungen getroffen,welche es den Mitgliedern ermöglicht, zu jeder Zeit nach Bedarf abzuhebenund Rückzahlungen zu machen. Die Sicherstellung der Genossenschaftenerfolgt entweder durch Bürgschaft, Faustpfand oder durch Kautions-hypothek, oder es wird endlich den Genossen ein Vlantokredit gewährt,dessen Höhe alljährlich durch Vorstand und Aufsichtsrat für jedes einzelneMitglied festgesetzt wird. Letzterer bewegt sich der Natur der Sache nachin engeren Grenzen, so daß aus demselben für die Genossenschaft eineGefahr nicht erwachsen kann, was unseres Erachtens dadurch erwiesen ist,daß bei keiner der zahlreichen Kassen unserer Provinz Verluste erheblicherNatur vorgekommen sind. Da die Verwaltungstosten für die Kassengeringe sind, weil nur der Rechner (Rendant) für seine Arbeit eine Ent-schädigung bekommt, je nach Größe der Kasse zwischen 100 bis 500 Markjährlich schwankend, so konnte die Zinsspannung — Unterschied zwischenZinsen für Einlagen und Darlehen — eine geringe sein. Dieselbe schwanktvon ^2 bis 1 "/o. Außerdem wird meistens eine mäßige Provision von Viobis V2"/« erhoben. Der Zinsfuß wcchfelte im Laufe der Jahre von 3V2 bis