Belicht üb« den Personalkredit d. ländl. Kleingrundbesitzes in d. Pro«. Hannover. 171
breitung des Wuchers günstigen Verhältnisse ist zu suchen in dem solidenCharakter unserer ländlichen Bevölkerung und sodann in dem in unsererProvinz gut entwickelten System von Sparkassen und genossenschaftlichenKreditinstituten. Wenn die Sparkassen in erster Linie genannt werden,so soll damit keineswegs ausgedrückt weiden, daß sie vorwiegend dazubeigetragen hätten, unsere Landwirte finanziell — soweit der Personal-kredit in Frage kommt — zu stützen, sondern wir geben ihnen den Vor-tritt, weil sie die ältesten Institute sind. Die Zahl der Sparkassen inunserer Provinz beträgt ca. 160. Sie sind getragen entweder von Kreisen,Städten oder Gemeinden bezw. sonstigen Verbänden. Das Hauptgeschäfts-gebiet dieser Sparkassen liegt in der Annahme von Spareinlagen und inder Anlage derselben gegen hypothekarische Sicherheit. Die GewährungVon Personalkredit wird von den allermeisten Sparkassen als durchausnebensächlich behandelt, denn, soweit Angaben der Sparkassen vorliegen,sind von 266 980168 Mark überhaupt ausgeliehene Kapitalien nur10 331414 Mark, das sind noch nicht 4°> in den Dienst des Personal-lredits gestellt. Ja, von einer Reihe von Sparkassen liegt uns die Er-klärung vor, daß sie überhaupt keinen Personalkredit gewahren. DieGewährung des Personallredits erfolgt nur gege» Bürgschaft oder Faust-pfand, und zwar ist erstere nach den Bestimmungen der hannovcrschenSparkassenordnung alljährlich zu erneuern. Durch den Umstand, daßBlankokredit überhaupt nicht gewährt wird, daß die Stellung von Bürgennicht immer leicht noch angenehm ist, daß Faustpfandobjekte besondersden kleinen Landwirten fehlen, und daß die Entfernungen zu dem Sitzder Sparkassen vielfach sehr erheblich sind, ist die Benutzung derselbenfür den kleinen Landwirt unbequem und mit Zeitverlust und Kostenverbunden. Letztere sind um so erheblicher, als der Darlehnsnehmer inder Regel auch noch für seinen Bürgen, mit dem er gemeinsam die Reisenach dem Sitze der Sparkasse zu machen hat, aufkommen muß. Die vonvielen Sparkassen eingerichteten Nebenstellen, Filialen oder Recepturenhaben an diesen Verhältnissen nichts geändert, indem dieselben in derRegel nur Annahmestellen sind für Spareinlagen oder höchstens Be-stellungen auf Darlehen entgegennehmen, diefelben aber keineswegs ge-währen oder auch nur auskehren können.
Diese sehr beschrankte Einrichtung der Sparkasse zur Befriedigungdes Personallredits war Veranlassung, daß man sich auch in unsererProvinz der genossenschaftlichen Vereinigung zur Befriedigung desPcifonalkredits zuwandte. Die erste ländliche Kreditgenossenschaft entstandim Jahre 1873 im Lünebnrgschen. Sie baute sich auf nach den Principien