Bericht über den Perfonaltredit d. lündl. Kleingrundbesitzes in d. Prov. Hannover. 173
4°/« für Einlagen und 8^/4 bis 4^2°/° für Darlehen. Die Kosten desKredits bewegten sich also innerhalb solcher Grenzen, daß man denselbenals einen billigen bezeichnen kann. Auch kann die Verzinsung von Ein-lagen eine befriedigende genannt werden. Sämtliche im Berichtsbezirkevorhandenen Kreditgenossenschaften bis auf eine sind mit unbeschrankterHaftpflicht. Es hat sich aus der Festhaltung an der unbefchranktenHaftpflicht durchaus keine Schwierigkeit ergeben, die mittleren undgrößeren Besitzer zur Beteiligung an den Genossenschaften zu gewinnen.Es Ware unter solchen Umständen eine falfche Maßnahme gewefen,von der unbefchrankten Haftpflicht abzufehen, denn zunächst ist die Kredit-fähigkeit diefer Genoffenfchaften eine folche, wie sie den Bedürfnissen ent«fpricht, und fodann kommt hinzu, daß nur bei Genoffenfchaften mitunbefchränkter Haftpflicht die volle Verantwortlichkeit von jedeni einzelnenGenossen voll empfunden wird, was dahin wirkt, daß jeder Einzelne sicheifrigst bemüht, Gefahren von der Genossenschaft abzuwenden.
Über den Gefchäftsverkehr der Kreditgenossenfchaften im Berichts-bezirk ist das Nähere aus der Anlage (nach S. 176) zu ersehen.
Als Geldausgleichsstelle für die Spar- und Darlehnskassen ist eine Ge-nossenschaft mit befchränkter Haftpflicht, die Landesgenossenschafts-kaffe, mit dem Sitze in Hannover im Jahre 1890 errichtet worden. Nachden Bestimmungen des Statuts muß jeder Genosse einen Geschäftsanteil er-werben, während bis zu zehn erworben werden können. Die Haftfummebeträgt für jeden Gefchäftsanteil 2000 Mark. Die Landesgenossenfchllfts-kaffe nimmt Einlagen in unbegrenzter Höhe von der Genoffenfchaften ent-gegen. Auf jeden Gefchäftsanteil wird ein Kredit von 10 000 Markgewährt, aber über 50 000 Mark hinaus nur gegen Deponierung vonfolchen Wertpapieren, welche bei der Reichsbank beleihbar sind. Für denKredit bis zu 50 000 Mark ist die Kreditfähigkeit der Genossenfchaftcntfcheidend. Diefelbe wird festgestellt auf Grund der Einkommensteuer-cinschätzung der einzelnen Mitglieder der Genossenschaft nach einem Maßstabe,der jede Verluste für die Landcsgenossenfchaftskasse ausschließt. Dazu kommt,daß sämtliche Genossenschaften sich alljährlich einer sachverständigen Revisionzu unterziehen haben, zu welchem Zwecke ihr Anschluß an den Verb andhannoverscher landwirtschaftlicher Genossenschaften, demvom Bundesrat das Revisionsiecht verliehen wurde, Vorbedingung für dieAufnahme in die Landesgenossenfchaftskllsse ist. Etwaige bei der Revision sichergebendeUnregelmäßigkeiten werdender LeitungderLandesgenossenschaftskaffeunverzüglich mitgeteilt. Die Landesgenossenschastskasse verzinst die Ein-lagen von dem der Einsendung folgenden Tage an, und sie erledigt An-