BIJLAGEN. 139
also anzeigen, weren dannich einer bessern verhoffendt gewesen." Hat seinerEdelh. wederumb wie vurg. gesagt: „er blebe bei seiner vurg. geschriebenantwordt, wederumb resumirende van den verlaufen pfaffen und münchenusw. als vurg., und das sein G. nun zu hilff ansuchen sulten, die darzugerathen. Es were seiner Edelh. in diesen handel ungelegen, hette auchdarzu nit gerathen; dan wahr sein Edelh. in anderen seiner G. kündt dienstoder freundtschafft beweisen, weren sein Edelh. willich; dan wan die aidegrafinne noch im leben gewesen und alsulchen handel an zu richten vonIhr. G. neven gespoert, der von Culenborch vurs. en suit kein graiff vonCulenborch geworden sein. Auch gesagt: so seiner Edelh. leibes halbenvermögendt und zu Culenborch und zu Werdt gewesen, der her von Culen-borch en soll die ornamenten also niet gespoliert noch verbrandt haben,nachdem seiner Edelh. auch von dem hause von Culenborch gesprossenund zu denselbigen ornamenten also nach gewesen als der von Culenborch.Daneben den gesandten vurg. bevohlen, sein G. anzusagen, sein Edelh.entboden ihme, er were der erste graf von seinen geschlecht, er were auchder erste ketzer. Es thede seiner Ed. dannich bewandtenus halben vonhertzen leidt, das er also jemerlich durch alsulchen lichtfertigen leutenwie vurs. sich hat verfuhren lassen. Damit haben sie ihre afscheit genommenund wiederumb auf dem Werde geriedten.
C.
Folgendes dages, nemblich den 8. Septembris, hat der vurg. graiff vonCulenborch wederumb an den vurg. heren von Anholt geschrieben umbseiner G. ein 3000 gl. brab. zu wollen leihen, worauf seiner Edelh. einschryftliche antwort gethan, wie kurtzlichen hierauf folgen werdet:
Mein freundtschafft und gruss jederzeit zuvor. Edel und wolgebornerlieber Vetter, Es haben mir beide, Koch und Koopman, ausgeschrieter (?)werbungh halber von Eu. Edelh. und L. relation gethan, wie das mein lieberneve, Euw. Edelh. und L. söhn, mich neben meiner blützfreuntschaft dienstzu leisten, sich dahin zu ergeben, dardurch ich hinfuro zu meinen gutterngeraithen mochte, die gelegenheit nit erleiden ader sein kunte. Demnach,dieweill in Zeiten der noith die freunde zu erkennen, langet an Eu. Edelh.und L. mein abermälich freundtlich beger, die wollen mir jetzt in meinenhoichsten noitten dreithausent gulden brab. vor zu strecken nit lassen. Willdieselbige hinwider auf Oistern anno 73 schierkunftigh, gliebts Gott, danck-barlich erlegen. Da aber die bezalungh nit geschegh, will alsdann meinen L.vettern verwissigen und aufrichtige, gute verwahrungh verschaffen unddieselbige pfennongen nach dieser ortt und sunst landtz geprauch verpen-sioniren, wie ich mich dieses zu meinen gliebten Vettern keines abschlagesversehen thün, dan ich solches in gleicher und mehern gegen Ew. Edelh.und L. und die uweren (die der Allmechtige gluckselig gefriste) zu jederzeithinwider zu erschulden willich und geneigt. Über dieses durch Zeigerngutlichs antworts erwartendt. Datum zu dem Werde, ahm 8. Septembrisanno [i5]72.
E. L. freundtwilliger VetterFloris Graff zu Culenborch usw.
Dem Edel und Wolgepornen Diederichen van Bronckhorst und Baten-borch, herrén zu Anholdt, Bair und Breefortt, usw., meinen L. Vetteren.
D.
Antwortt.
Edell, wolgeboren, gunstiger lieber vetter, Negst meiner freundtwilligerehrbeidungh alles gutten zuvorn, kan ich E. Edelh. und Liebden nit ver-