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Het ambt Breedevoort tijdens het Anholter pandschap : 1562 - 1612
Entstehung
Seite
137
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BIJLAGEN. 137

Edelh. sohns, auch des erentfesten und hochgelerten Doctor Ottenn Bel-linckhaefens. Und ist das vorgeben nach uberlieberung und vorlesunghdero credentz ungeferlich wie nachbeschreven folgt geschehen:

Erstlich Gerhardt Kock ein herzliche erbeidungh von wegen des herrénund frauwen von Culenburghs gethan, neben dem die blutzbewanntenusszwischen den herrén von Anholt und seinen kinderen hochlich angezogen,das der von Culenborch innen allen dienstlichen und freundtlichen gefallenwillig zu ertzeigen.

Darauf anstundt der vurg. her von Anholt etc. gesagt, ehe dass der Kockvurg. sein werbungh prosequirt: „Ich finde nit in der aufschrift der cre-dentzen, das ich dem von Culenborch verwandt sein, sonder er thut inderselbiger sulchs meldungh. So ist es immer wahr, das des von CulenborchsAnnich (?) frau mutter und sein Edelh. her vater godtseliger den andern intertio gradu verwandt gewesen, geschwiegen dan, dass sein G. und seinEdelh. kinder in dem dritten grad ires van mutters halben seliger bewandtsein mossen" 1). Darauf der Kock vurg. gesagt, „das were wahr, datt hetteder graiff von Culenborgh ihme auch selbst angezeigt und es were vitiumscriptoris gewesen. Mit bitt und begert, das der von Anholt sulcks nit übelaufnemen wult, etc." Und hatt folgentz der Kock sein werbungh continuiertund gesprochen: „es sein etliche des vurg. graifen blutzverwandten, als auchwesende grafen und herrén, ungefehrlich zwei ader drei, die sein G. habenlassen anbeiten, zu steur und dienst auf ihren kosten seiner G. grafschaftCulenborch und andere gutern, der sein G. unverschult entsatzt weren,umb dieselbige wederumb zu mögen erlangen, zu willen verhelfen willich.So dan die bewandtenus zwischen dem von Anholt sampt seinen kinderenund obg. grafen von Culenburch so nahe und gross, so weren sein G. frei-mutlich begerendt, das der von Anholt usw. vurg. seinen söhn sein G.gleichfals zu dienst und freundtschaft mit ein fünf und zwentzig pierdenein monat langk wolt zuschicken und ein reuterdienst thun, umb sein G.entsatzte gudere wie andere blutzverwandten wederumb zu helfen eroberen,und so der kriegh langer den ein monat sich Verzüge, so soll des von Anholtssöhn mit seinen leudten sein besoldungh gleich wie anderen gehalten werden.Und wahr der vurg. graif von Culenborch dem von Anholt sampt seinenkinderen wederumb einigen dienst oder freundtlich gefallens wüste zuertzeigen, wollen sein G. mit hogsten vermögen zu thun geneigt und willigsein. Es were doch ein gemeine Spruchwort, das man in nöten die getreuefreunden behörden zu versuchen". Hierauf hat der vurg. her von Anholt etc.zurstundt und ex tempore sonder einich vorbedenckens nehmende, denvurg. Kocken im beiwesen seines sohns und doctor Bellinckhaefen wievurs., zur antwort gegeben: „erstlich, het thate seiner Edelh. der freundtlichererbeidungh sich gegen den vurg. grafen von Culenbourch seer hochlichenbedancken, und sunst in aller freundtschafft und gefallens willich zu ver-schulden, aber das seiner Edelh. söhn sein G. in diesen ungeburlichenhandel zu dienst schicken suit, das were seiner Edelh. überall nit gemeindt,viel weiniger einichsins dönlich, nachdem seiner Edelh. Kon. Mat. vonHispanien etc. einen eidt gethan, treu und holdt zu sein: so wolles derhalvenseiner Edelh. wider seiner Kon. Mat. ietwas widerwertiges zu thün nit ge-buren. Es weren seiner Edelh. ohn mittel dem heiligen Romischen Reichundterworffen, die sich dan dieses handeis in keinem thail undernehmen,etc. Seiner Edelh. hetten sein G. auch darzu nit geräthen, dass sein G.guteren entsatzt weren. Es were seiner G. eigen schult. Sonder so sein G.seiner Edelh. raidtz hetten folgen und alsulchen glauben willen geben alsden verlaufen pfaffen und münchen — sprechende zu den vurg. Kauffman,wie du einer bist — auch palsern, schönmecheren und anderen verlaufen

1) Zie bijlage II.