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2 (1923) Von der Mitte des zehnten Jahrhunderts bis zum Ausbruch des Kampfes zwischen Kirche und Staat : mit Index
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Berengar von Tours. 119

Vätern, die Berengar zur Unterstützung seiner Meinung anführt, und be-ginnt mit Augustin, wobei auch Cyprian Epist. 1,6 angeführt und Donatgenannt 1 ) und nach dem Vorbilde Berengars vielfache grammatische Be-lehrung erteilt wird. 2 ) Im dritten Buche werden die Stellen aus den Väternweitergeführt, wobei namentlich Ambrosius herangezogen wird, dann Leo,Gregor und Hilarius. Den Schluß des Buches bilden allerhand Wunder, diesich auf die Hostie beziehen und aus dem Leben Gregors I., den auch sonstmehrfach benutzten Vitae patrum und aus dem Missale Hispanum (nachIsidor) genommen sind. Dieser letzte Teil schließt mit den peremptorischenWorten: Wenn also die Berengarianer nicht zum Reiche Gottes gehören,so ergibt sich, daß sie aus dem Reiche des Teufels sind. Angeschlossenhat Guitmund eine kurze Widerlegung derer, die behaupten, daß die Hostiebeim Genüsse durch Unwürdige sich nicht verwandle. Geschrieben ist dasWerk zur Zeit Gregors VII. und zwar wohl im Jahre 1076. 3 )

Kürzer hat sich Abt Wolfhelm von Brauweiler gefaßt, der zwischen1076 und 1079 einen Brief an Abt Meginhard von Gladbach De sacramentoeucharistiae contra errores Berengarii richtete, wie Konrad von Bräuweilerim 10. Kap. der Biographie Wolfhelms angibt, indem er zugleich den Briefin sein Werk aufnimmt. Wolfhelm beschuldigt am Ende des Briefes denBerengar des Versuches, ein drittes Testament neben den beiden biblischeneinzuführen, was er nicht weniger mißbillige, als wenn ein dritter Catovom Himmel falle: 4 ) denn so müsse man ja Berengars Worte auffassen:Wenn auch die Mäuse den geweihten Leib Christi gefressen haben, soist deshalb nicht Christus in ihnen oder sie sind in Christus, noch werdensie das ewige Leben haben." Und er wünsche, daß in der Hölle ein Peinigerdes Horaz dem Berengar die Worte 5 ) entgegenhalte ,Parturient montes,nascetur ridiculus mus.' Schulweisheit macht sich auch hier bemerkbar.

Endlich hat Bernold von Konstanz in einer kurzen Schrift De Beringeriihaeresiarchae damnatione multiplici die vielfachen Verdammungsurteile, diegegen Berengar ergangen waren, im Jahre 1088 zusammengestellt. Imersten Abschnitt seiner Arbeit kennzeiehnet er kurz die Ketzerei Berengarsund handelt in den drei nächsten Kapiteln über das Verfahren Leos IX.und die Synode von Vercelli, über das Verfahren Viktors IL und Nikolaus ILmit der Synode von Rom. Der nächste Abschnitt spricht über die Ab-schwörung der Ketzerei durch Berengar, das folgende Kapitel behandeltdie Fortsetzung der Ketzerei und zählt die Schimpfnamen auf, die Berengargegen Papsttum und Kirche gebraucht hatte. Im siebenten Abschnittspricht Bernold von der Milde Alexanders II. gegen den Ketzer, im achtenbehandelt er das Verfahren Gregors VII. gegen ihn und im neunten sprichter aus eigner Anschauung auf der letzten römischen Synode, wo die neueAbschwörung erfolgte. Die drei letzten Kapitel bringen einige weitereBemerkungen über die Ketzerei.

') 1463 D Sed viderit ille pei-itissinms I qui nunc praeest domnum Gregorium papam;

grammaticus Donatus, qui qualis et talis pro- \ vgl. Sudendorf, Berengarius Turonensis

nomina esse voluit, quid dixerit. I S. 53 f.

2 ) Vgl. 1463BCD. 4 ) Nach Juvenal2, 40.

3 ) Zeitangabe (1487 A) per hunc ipsum j 5 ) Aus Horaz A.P. 139.