Nachträge zum ersten Bande. — Nachträge zum zweiten Bande. 815
scienze storiche 1909. Vgl. auch P. Sinthern, Zum Lib. Pont, des Agnellus, Ztschr.f. kath. Theol. 34,726—729.
S. 717. Zur Sprache Widukinds: Max Herrmann, Die Latinität Widukinds von Korvei,Greifswald 1907, und W.Norden, Das Schlußproblem bei Widukind und Helmold,Neues Archiv 37, 791. Eine völlig unbegründete Ansicht verteidigt G. Krabbel (Abhdl.über Corveyer Geschichtschreibung, 2. Reihe, Münster 1916, hrsg. von F. Philippi,S. 171 —197), nämlich daß Widukinds Werk vom Verfasser unvollendet hinterlassensei und nur in einer entwurfähnlichen Form vorliege und daß die C-Klasse die ältesteRedaktion enthalte.
S. 718. Zwei neue Hss. von Widukind sind aufgetaucht, nämlich eine Berliner s. XIII, früherim Besitz von Trithemius, die 1909 in London gekauft wurde und dem Casin. nahesteht, vgl. Holder-Egger, Neues Archiv 35,776—788, und Monac. 4029 s. XVIf. 92—151 h , die nicht Abschrift aus der edit. princeps ist, aber ihr sehr nahe steht,vgl. Holder-Egger, Neues Archiv 36,521—537. Zu bemerken ist, daß Holder-Egger daselbst 35, 787 f. die beiden von Manitius, Neues Archiv 32,685 notiertenAufschriften aus Monte Cassino übersehen hat.
Nachträge zum zweiten Bande.
S. 30ff. Eine Neuausgabe des Polipticum von G. Goetz steht in M>hdl. d. phil.hist. Kl. d.Sachs. Akad. d. Wiss. 37, 2 S. 14—54 (1922) in beiden Fassungen; dazu Uebersetzungder ersten Fassung S. 55—68. Titel: Polipticum quod appellatur perpendiculum. Goetzverneint Attos Autorschaft und nimmt einen Verfasser an, „der nach dem Tode Attosschrieb, aber für Atto gelten wollte".
S. 493 Z. 33 lies Adalberos für Adalberts.