Berengar von Tours. 107
eingenommenheit gegen Berengar allerdings Vorsicht geboten ist. EinenRückhalt fand Berengar damals nur an dem Grafen Gaufrid von Anjou.Der Graf sandte an ihn den Mönch Josbert von St. Martin in Tours, derihn seines Wohlwollens versichern und ihm die Mitteilung machen sollte,daß man ihm kürzlich ein Wort aus den Propheten „Der Sünder wird zuder Stunde, da er sich bekehrt und Reue empfindet, gerettet werden" fürdie christliche Auffassung bedenklich gemacht habe. Dies Wort nimmtBerengar zum Ausgangspunkt für ein längeres Schreiben an Gaufrid. Ermeint, daß die Stelle durchaus nicht dem christlichen Glauben widerspreche,wenn man sie auf richtige Weise prüfe; er würde das dem Grafen münd-lich mitteilen, wenn er die Freiheit hätte, schriftlich könne er es kaumtun, da dem Grafen die nötigen Vorkenntnisse fehlten. Aber er wolle dochvorderhand an die Beantwortung gehen, da sich an des Grafen Hofewohl ein literarisch gebildeter Mann finde, der die nötige Erklärung gebenkönne. Mit den Worten, es gebe ja in der Bibel nicht wenig Stellen, diedem einfachen Wortlaute nach dem Glauben zu widersprechen schienen,geht er dann auf eine ganze Reihe von biblischen Stellen ein, die ähnlichenInhalt haben, wie die von Gaufrid namhaft gemachte. Und um seine hierübervorgetragene Ansicht zu stützen, was mit Hilfe einfacher grammatischerund dialektischer Beweisführung geschieht, legt er einen Abschnitt ausAugustins Werk an den Diakon Petrus über die Buße vor und bringt dannals ganze zweite Hälfte des Briefes ein größeres Stück aus AugustinsQuaestionum evangelicarum liber secundum Matthaeum an, um die An-schauungen dieses Kirchenvaters über die guten und die schlechten Katho-liken, sowie über Häretiker und Schismatiker festzustellen. Es kam ihmhierbei wohl besonders auf seine eigne persönliche Stellung zur Kirche an,denn er bringt den Satz vor, daß nicht jeder Häretiker oder Schismatikervon der Kirche leiblich abzusondern sei. — Inzwischen'hatte sich das Konzilzu Vercelli am 1. September 1050 versammelt und hierbei wurde, nachdemdas Buch des Johannes Scotus (d. h. Ratrams) über das Abendmahl zerrissenworden war, Berengars Lehre verurteilt. Da er gefangen saß, konnte ernatürlich in Vercelli nicht erscheinen und die Entscheidung lag in denHänden seiner Feinde, vor allem Lanfrancs. Seine Befreiung verdankteBerengar wohl dem Eingreifen Gaufrids, aber am Hofe wurde die Stimmunggegen ihn nicht besser, obwohl er in Paris auch Freunde hatte. So schriebDrogo damals an ihn. er habe ihn weder jemals Ketzer genannt, noch auchfür einen solchen gehalten. Und Berengar wandte sich damals an den ihmbefreundeten Abt Richard am Hofe, um durch seine Vermittlung den Schadenersetzt zu erhalten, der ihm bei seiner Verhaftung erwachsen war. Wohlfast zu derselben Zeit aber schrieb der Primicerius Paulinus (oder Paulus)von Metz an ihn und bat ihn zugleich im Namen des Abtes von Gorzeum eine Begründung und Verteidigung der Lehre des Johannes Scotus,denn was Berengar bisher über die Abendmahlslehre veröffentlicht habe,erscheine ihm gut und katholisch. Das von Berengar verlangte BuchAugustins De haeresibus enthalte zwar nichts gegen die Ketzereien, sondernstelle nur die Sekten zusammen; er werde es ihm aber alsbald nach er-folgter Abschrift übersenden. Man sieht hieraus, daß sich Berengar damals