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2 (1923) Von der Mitte des zehnten Jahrhunderts bis zum Ausbruch des Kampfes zwischen Kirche und Staat : mit Index
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Ratherius von Lüttich.

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vom Klerus der Stadt überfallen und gefangen und dabei sein Haus zer-stört! 1 ) Als er nun auf Befehl des Kaisers durch Bucco zurückgeführt undin sein Amt restituiert worden war, wagte er es am 12. Februar 965 durchein bekanntgegebenes Dekret alle von seinem Vorgänger Milo ordiniertenGeistlichen bis zu ihrer künftigen gesetzmäßigen Weihe zu suspendieren.Doch als das Dekret am nächsten Tage von neuem verkündet wurde, er-hob sich eine solche Mißstimmung gegen ihn, daß er die erste Verordnungdurch eine zweite aufhob. 2 ) Infolge dieses schwächlichen Nachgebens wurdeder Bischof nun völlig ein Spielball in der Hand der Parteien und auchmehrere eindringliche Predigten, die er gegen die Aufrührer hielt, fruch-teten nichts; in einer dieser Predigten bezieht er sich darauf, daß er jetztden Catull lese, der ihm früher unbekannt gewesen sei, und daß er denschon früher gelesenen 3 ) Plautus studiere, sowie auf häufiges Bitten dieMusik auslege, trotzdem er in der Mathematik sehr unerfahren sei, endlichdaß er auf den Befehl des Kaisers seine Vasallen bald in den Krieg, baldzur Jagd schicke. Dergleichen Argumente fruchteten natürlich bei derganz gegen ihn eingenommenen Bevölkerung nichts und seine Lage wurdeseit dem Tode des Erzbischofs Brun (11. Oktober 965) immer unhaltbarer,und sein Hauptfeind, der abgesetzte Bischof Milo, konnte hoffen, in kurzerZeit über ihn zu triumphieren.

Um nicht ganz unrühmlich unterzugehen, gab er nun die Conclusiodeliberativa zum zweiten Male und zwar mit einem kleinen Anhang ver-mehrt 4 ) heraus und richtete an seinen Feind Milo zwei Briefe voll vonAnklagen wider die Gegner und voll von Selbstverteidigung. Da wandtensich die Feinde an den Kaiser und Rather suchte nun ihre Anklagen ineiner Schrift, der Qualitatis coniectura cuiusdam, eingehend zu ent-kräften. Die Art seiner Verteidigung ist sehr sonderbar, denn indem ersein äußeres und inneres 5 ) Leben zergliedert, klagt er sich selbst ununter-brochen an, aber auf solche starke Weise, daß der Leser von dem christ-lichen Bewußtsein des Bischofs und von seinem Hange zur Demut einensehr hohen Begriff erhalten muß. Und da in dieser Schrift der Kaiserstets mit besonders hohem Lobe bedacht wird, so ist es nicht zweifelhaft,daß man von höchster Stelle aus zu seinen Gunsten einschritt und weitereFeindseligkeiten untersagte. Daher konnte sich Rather jetzt seinen bischöf-lichen Pflichten hingeben, zu denen die jährliche Abhaltung von zwei Synodengehörte. Als er aber zur Fastenzeit 966 damit den Anfang machen wollte,wurde er von seinem Klerus auf das schmählichste verhöhnt 6 ) und ermußte die traurige Erfahrung machen, daß viele seiner Kleriker nicht ein-mal das apostolische Symbolum konnten.

') Vgl. Qualitatis coniectura 14 (Migne 136,541543).

2 ) Die beiden Dekrete bei Migne 136,477 f.

3 ) So nach derVerbesserung von M. H aupt,Opuscula 1, 2, der S. 3 richtig bemerkt, daßRather den Catull erst in Verona kennen lernte.Den Plautus hatte er hingegen in den lothringi-

schen Gegenden kennen gelernt.

4 ) Migne 136, 363 f.

5 ) Vgl. besonders Kap. 5 col. 527 ff. und9 col. 531 ff. In Kap. 8 col. 530C erwähnt erseinen Liber confessionis. In Kap. 3 col. 525 Cwird Horaz (Ep. 1,12,5) und 526 A Sallust an-geführt.

6 ) Vgl. Itinerarium 6 col. 587 A.