44 Geschichte der lateinischen Literatur des Mittelalters. Zweiter Teil.
für wert befand. Lange freilich kann das gute Verhältnis nicht gedauerthaben, denn noch vor der römischen Synode am Ende des Jahres 963 ver-faßte Rather eine Schrift, die er dem Bischof Hubert von Parma widmete,da man diesen für den künftigen Papst hielt.
Diese Schrift, De contemptu canonum betitelt, beginnt der Verfassermit einer ausführlichen Klage gegen seine Untergebenen und mit der Zu-sammenstellung der Kirchengesetze über die Rechte des Bischofs seinemKlerus gegenüber. Dann geht er auf die Gründe der Unbotmäßigkeit desKlerus gegen diese Gesetze über und führt eine Menge Beispiele aus demLeben hierfür an, wobei er öfters seiner gerechten Entrüstung Ausdruckgibt 1 ) und es nicht unterläßt, die betreffende kanonische Bestimmung hier-gegen anzuführen. In der bittersten Weise äußert er sich über den PapstJohann XII., 2 ) dem er die Verletzung aller möglichen Kanones zuschiebt;hier flicht er in stark ironischem Tone die aus Augustin Civ. dei 4, 4 be-kannte schlagfertige Antwort ein, mit der einst ein Pirat Alexander denGroßen abfertigte (bei Rather aber viel ausführlicher). Später (Kap. 22) be-klagt er sich mit beredten Worten über den großen Leichtsinn, mit demdie Söhne der weltlichen Großen zur Schule geschickt würden, nämlich nichtum Gott zu dienen, sondern um ein Bistum zu erlangen, und zwar ohneerst eine Prüfung zum Presbyterat abzulegen. Die notwendige Folge solcherVerhältnisse sei die gerechte Verachtung der Kleriker von seiten derLaien. In einem zweiten weit kürzeren Teile wendet sich Rather mit scharfenWorten gegen das ungeistliche und unkeusche 3 ) Leben des Klerus in Italien,der nur äußerlich einige kanonische Vorschriften befolge, innerlich aber demGesetz abhold sei. Um sich aber auch seiner Gemeinde gegenüber deutlichauszusprechen, hielt Rather in der Fastenzeit 964 eine große Predigt oderwahrscheinlich mehrere, die er dann zu einem Stück zusammengestellt hat.Hier rückte er den Gebrechen des Klerus und der Laien gehörig auf denLeib und bekämpft am Schluß den Irrglauben der Anthropomorphiten, daßGott körperlich zu denken sei. Er hat sich freilich von dem Erfolge dergroßen Strafpredigt nicht viel versprochen, denn er bezeichnet sie in ihremTitel selbst als unnützes Geschwätz; so wird sie auch von Sigebert in seinemAbschnitt über Rather angeführt. 4 ) Von ähnlichen Gedanken wie diesePredigt ist auch eine weitere zum Gründonnerstag 964 gehalten; aberRather muß zu jener Zeit die Fehler, die er an andern rügte, an sich selbstschwer empfunden haben, denn er schrieb für sich zwei predigtähnlichekleine Schriften De proprio lapsu und De otioso sermone, in denener mit sich selbst ins Gericht geht und durch harte Selbstanklagen seinGewissen beschwerte. 5 ) Die Folgen dieser Anklagen sollten nicht langeauf sich warten lassen, denn trotz der Vorsicht des Grafen Bucco von Verona,der ihm das sichere Palatium als Wohnung anbot, wurde er am 21. Januar 965
Kap. 6 col. 494 B Ista dum alter ut j taetu pruritui subscalpentem . . . voluptatem
Chremes tumido iratissimus ore delitigo ausHoratius A. P. 94.
2 ) Kap. 12.13 col. 500 C.501; daß die Schriftvor die römische Synode fällt, geht aus col.501 C hervor.
3 ) Kap. 3 col. 518 A stammt rllecebroso . . .
ausMartianus Capeila 1.7 (p.4, 26 f. Eyss.j.
4 ) De Script, eccl. 127(ed. Miraeus p. 149).
5 J Vgl. De otioso sei m. 1 (Mignel36 575A)Conor enim meliorari et vincor, laboro et de-ficio, surgo et reidbor, nunquam in boni ali-cuius statu permaneo.