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2 (1923) Von der Mitte des zehnten Jahrhunderts bis zum Ausbruch des Kampfes zwischen Kirche und Staat : mit Index
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30 Geschichte der lateinischen Literatur des Mittelalters. Zweiter Teil.

geschrieben und bei ihm angefragt, nach welchem Gesetz die Trennungerfolgt sei. Hierin war aber Atto durchaus erfahren, denn wir besitzenein von ihm zusammengestelltes Kapitular kanonistischer Vorschriften, dasin seinen benutzten Quellen von den ältesten päpstlichen Entscheidungenbis zu Theodulf und Pseudoisidor und vielleicht bis zu Reginos Schrift Desynodalibus causis reicht. 1 ) Atto ist wenig davon erbaut (Ep. 5), daß ihmAzo mitgeteilt habe, im Königreich Italien seien viele solche Ehen ge-schlossen, und vorher begegnet er ihm mit dem ganzen Rüstzeug juristischerErfahrenheit, indem er Stellen aus der Lex Langobardorum, aus den In-stitutionen und Novellen, aus der Lex Romana Visigothorum und angeblichaus der Lex Salica und dann aus den christlichen Canones anführt, wobeiauch Isidors Etymologien und Gregors Registrum helfen müssen. Attowandte sich aber in dieser Sache noch an andere gelehrte Leute um Unter-richt. Er schrieb an den Diakon Gunzo von Novara, der ihm in einemäußerst unterwürfigen Briefe ein auf die Sache bezügliches Schreiben desPapstes Zacharias an Bischof Theodor von Pavia in Abschrift mitteilte. 2 )Und außerdem ersuchte er den Presbyter Ambrosius von Mailand um Be-lehrung, der ihn auf ein Dekret desselben Papstes aufmerksam machte,worin er aber die Ausdrücke presbytera und diacona nicht verstand undnun seinerseits den Atto hierüber um Unterricht bittet, 3 ) den ihm dieserauch in einem längeren Schreiben (8) zuteil werden läßt. Zwei weitereBriefe 4 ) beschäftigen sich mit den seit längerer Zeit völlig verändertenpolitischen Verhältnissen, da die Intervention Ottos I. die italienischenGroßen zu neuer Parteibildung veranlaßte.

Ganz dem politischen Gebiet gehört dann das letzte Werk Attos an,das Polipticum, das nach Schultz 6 ) erst in den letzten Monaten des Jahres961, also kurz vor dem Tode Attos verfaßt ist und sehr bald nach seinerVollendung an einen Freund des Verfassers gesandt wurde. Dieser hörtedann von dem am 31. Dezember 961 erfolgten Tode Attos und schriebeinen kurzen Geleitbrief für das Werk, in dem er auf sonderbare Weiseauf den Todestag anspielte. Vielleicht hat er aber auch die kleine Schriftin eine etwas lesbarere Verfassung gebracht und eine Abschrift des Ganzenveranstaltet. In dieser Form 6 ) ist dann das Werk in einer einzigen Hand-schrift auf uns gelangt, die der Zeit Attos noch ziemlich nahesteht, wennsie auch erst ins 11. Jahrhundert gehört. Beide Fassungen unterscheidensich aber noch besonders dadurch, daß die erste und ursprüngliche einefür das Verständnis außerordentlich schwierige Wortstellung besitzt, dienicht nur der Reimprosa zu Liebe gesetzt wurde, sondern auch von demBestreben abhängt, die Satzschlüsse entweder in rhythmischer Form oderin Hexameterausgängen zu gestalten. Endlich besitzt die zweite Fassungzahlreiche Glossen und Scholien. Und es ist nur mit Hilfe dieser Erklärungen,

a ) Vgl. Schultz a. a. 0. S.44f., 67 f. 76), daß die zweite Fassung aus der gegen-

2 ) Ep. 6 col. 111. Vgl. hierzu Bd. 1,532. wältigen Form der ersten Fassung abzuleiten

3 ) Ep. 7 col. 112. sei. Eberts (3, 369 n. 3) Ansicht, daß der

4 ) Ep. 11 col. 120 und 1 col. 95. kurze Geleitbrief der Widmungsbriei Attos

5 ) Atto von Vercelli S. 32 ff. sei und daß Atto wegen des Fulanus ein Spanier

6 ) Allerdings bestreitet G. Goetz (Verh. d. I sein müsse, ist nach obigem irrig.K. Sachs. Ges. d. Wiss. Phil.-Hist. Cl. Bd. 48, [