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3. Chirurgischer Theil A (1888) Die Verwundungen durch Kriegswaffen bei den Deutschen Heeren im Kriege gegen Frankreich 1870/71 : Spezieller Theil: Verwundungen der einzelnen Körpergegenden ; zweite Abtheilung: Verwundungen der Gliedmaassen
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IX. Kapitel: Verwundungen des Unterarms und der Hand.

Band III. Spez. Theil.

Kasuistik.

A. Weichtheilverletzungen am Unterarm.

I. Geheilte.

Laufende

No.

1

Bezeichnung des Verwundeten.Tag und Art der Verwundung.

2

Verlauf, spätere Zustände u. s. w.3

Dauer

der

Lazareth-

behandlung.

4

1.

T. A., vom 2. Garde-Regimentzu Fuss, verwundet am 18. August1870 bei Gravelotte: Fleischschuss-wunde am linken Unterarm.

Am 17. Mai 1871: Kontraktur im M. biceps, so dass wohl einestärkere Beugung, jedoch keine vollständige Streckung des Armsmöglich ist. Hand und Finger in Streckstellung, aktiv nicht be-wegungsfähig. Starke Abmagerung des Unterarms.

1873: Keine Veränderung.

2.

A. A., vom Sächsischen 1. Feld-Artillerie-Regiment No. 12, ver-wundet am 30. August 1870 beiBeaumont: (franatschuss an dieEllenseite des linken Unterarms.

Unterarm und Hand stark ödematös. Umschläge mit Kamillen-thee. Am 11. September in der Umgebung der "Wunde: Zell-gewebsentzündung. Absonderung jauchigen und übelriechendenEiters. Bis zum 14. September Abnahme der Erscheinungen. Am20. September: Rose. Am 16. Dezember geheilt.

3 l h Monate.

3.

L. B., vom BrandenburgischenFeld - Artillerie - Regiment No. 3(General-Feldzeugmeister), verwun-det am 16. August 1870 bei Marsla Tour: Schuss in den rechtenUnterarm. Eingang in der Mitteder Rückenfläche, Ausgang an derVorderfläche, 7'/ s cm oberhalb desHandgelenks.

Wegen Verkrüppelung der rechten Hand dauernd ganzinvalideund zeitig völlig erwerbsunfähig. (Attest vom 21. März 1871.) DieNarben mit den Sehnen fest verwachsen, Handbewegungen behin-dert, 1., 2. und 3. Finger steif. Im Oktober 1871 ist der Gebrauchder rechten Hand völlig aufgehoben und dem Verlust derselbengleich zu erachten.

Am 22. September 1875: Wiederaufbruch der Narben, Aufnahmein ein Lazareth. Beweglichkeit der Hand und Finger unbehindert.

4.

M. A., vom Sächsischen 5. Infan-terie - Regiment (Prinz FriedrichAugust) No. 104, verwundet am2. Dezember 1870 bei Villiers:Fleischwunde am linken Unterarm.

Sehr reichliche Eiterung. Armbäder. Am 27. Dezember 1870:Entfernung eines Bleisplitters. Heilungsprozess ungestört bis zumEnde. Am 21. Januar 1871 zum Ersatztruppentheil entlassen.

1 a /s Monate.

5.

E. B., vom Sächsischen 4. Infan-terie-Regiment No. 103, verwundetam 29. August 1870 bei Nouart:Fleischschuss durch den linkenUnterarm. Eingang an der Speichen-seite 5 cm unter dem Ellenbogen-gelenk, Ausgang in der Nähe desinneren Oberarmknorrens.

Es wird ein einfacher Verband angelegt. Am 7. Tage nach derVerletzung starke Blutung, welche auf Druck steht. Am 23. Sep-tember 1870 fühlt man mit der Sonde rauhen Knochen, späterwerden aus der Ausgangsöffnung kleine Knochensplitter entfernt.Am 14. November in Privatpflege entlassen.

2 ! /s Monate.

6.

J. B., vom Kaiser Franz Garde-Grenadier-Regiment No. 2, verwun-det am 18. August 1870 bei Gra-velotte: Fleischschuss durch denlinken Unterarm. Ausserdem Schussdurch die rechte Wade.

Trotz brandig entzündeter Wunden Allgemeinbefinden immergut. B. überstand sehr heftige Zellgewebsentzündung und AnfangsSeptember auch Ruhr. Mitte Januar nach sehr schwerem Kranken-lager geheilt. Behandlung: Umschläge.

5 Monate.