1848 zu Ministern Schwerin, Rodbertus und Ladenberg ernannt. 537
Ladenberg „alles gleich mittelmässig, aber ordentlich führen"werde, setzte ihm dann Eichhorn vor, beliess aber auch denfrüheren Director in dieser Stellung, die er behauptete, biser sie mit der des Chefs des Ministeriums vertauschte. ImGegensatz gegen Eichhorn waren Schulze und er einverstan-den; wesentlich verschieden aber waren Beide auch von ein-ander. Doch legte der neue Minister grossen Werth aufden Rath des sachkundigen Referenten über die Universi-täten, der unter ihm auch zum Director der Unterrichts-abtheilung bestellt wurde; ihm übertrug er auch die Aus-arbeitung der Bestimmungen, die hinsichtlich der Universitätenin das durch die Verfassungsurkunde vom 5. December 1848verheissene Unterrichtsgesetz aufgenommen werden sollten.Hierüber aber wollte der Minister zunächst die auf den Hoch-schulen selbst herrschenden Ansichten hören; nachdem schon1848 die 6 Universitäten und die Akademie in Münster zugutachtlichen Vorschlägen über die akademischen Einrich-tungen aufgefordert waren, wurden 1849 Professoren dieserAnstalten und des Lyceum Hosianum in Braunsberg, dievon ihren Collegen gewählt waren, zu einer Berathung überdie wünschenswerthen Reformen in Verfassung und Verwal-tung der Universitäten zusammenberufen. Eine Zusammen-stellung der in den erwähnten Gutachten geäusserten Ge-danken und Wünsche wurde ihnen schon vor ihrer Zusam-menkunft mitgetheilt und dann am 24. September 1849 ihreConferenz in Berlin im Senatssaal der Universität durch eineRede von Schulze eröffnet, der von Ladenberg mit der Leitungder Verhandlungen beauftragt war.
„Nach der deutlich ausgesprochenen Absicht des Ministers,erklärte er hier zunächst, soll diese Versammlung keinenanderen Zweck haben und verfolgen als den, die mannig-faltigen Vorschläge, welche unter den stürmischen Bewegungendes vorigen verhängnissvollen Jahres auch in Bezug auf dieUmgestaltung der Universitäten gemacht werden, Ihrer strengengemeinsamen Prüfung zu unterwerfen und in dem ErgebnisseIhrer Berathungen dem Herrn Minister für die Bestimmungen,welche hinsichtlich der Universitäten in das neue den Ver-tretern des preussischen Volks vorzulegende Unterrichtsgesetz