Bibliotheken. 503
Wilkens und Buttnianns gesorgt*). Schulze aber glaubte,dass neben diesem grossen Institut zunächst für die Bedürf-nisse der Studirenden eine besondre Universitätsbibliothek inBerlin erforderlich sei; trotzdem auch sein Freund BöckhBedenken äusserte, ob nicht in Folge dessen die freie Be-nutzung der Königlichen Bibliothek für die Mitglieder derUniversität beeinträchtigt werden könnte, trat er warm fürdie Errichtung eines solchen Instituts ein, die unter Klenzesund Hegels Rectorat im Berliner Senat angeregt war, undnach einem von ihm entworfenen Bericht an den Königwurde sie 1831 durchgesetzt. Auch hier ist durch die weitereEntwickelung**) die Nützlichkeit des zunächst unter ausser-ordentlich bescheidenen Verhältnissen eingerichteten Institutsbewiesen, für das nach Schulzes Tod auch der schon vonihm lebhaft geäusserte Wunsch der Erbauung eines eigenenHauses erfüllt wurde. Aus verwandten Motiven wurde eben-falls durch das Ministerium Altenstein in Königsberg 1833eine akademische Handbibliothek eingerichtet, um das Be-gehren der Studirenden nach den vorzüglichsten grösserenHandbüchern für die einzelnen wissenschaftlichen Fächer zubefriedigen*'**).
Auch bei der Stiftung der Bonner Hochschule war so-fort „einsichtig und thatkräftig" die Gründung der Bibliothekbegonnen: für sie sorgte das Ministerium weiter, indem es1819 Welcker an ihre Spitze stellte und seine Thätigkeitunterstützte. Aber noch wichtiger war seine Berufung nachBonn für ein anderes Institut, das ebenfalls bereits 1818geplant war, für das „Kunstmuseum". Am Ende des folgen-den Jahres erklärte der Minister sein Einverständniss mitder von Welcker und Schlegel vorgeschlagenen Anschaffungeiner Sammlung von Gypsabgüssen, die den jetzigen An-sichten über die griechische Sculptur entspreche und denZwecken des Unterrichts auf der Universität genüge; eben
*) Vgl. Wilken, Gesch. der Königlichen Bibliothek zu Berlin (1828)S. 132 ff. und Treitsehke in den Preussischen Jahrbüchern LIII, 480 f.**) Vgl. Köpke, Gesch. der Gründung der Universität Berlin 288 ff.und das oben erwähnte Buch von Guttstadt S. 110 ff.***) S. Koch II, 877 ff.