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Johannes Schulze und das höhere preussische Unterrichtswesen in seiner Zeit
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477
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Hallischer Streit 1830. 477

Lehrfreiheit vor, indem in ihr Ludwig von Gerlach an ein-zelne Mittheilungen aus den Vorlesungen von Gesenius undWegscheider eine Anklage gegen sie knüpfte und alle, diees anging, gegen ihre dem Unglauben dienende Lehrthätig-keit aufrief. Nicht nur die Angegriffenen und ihre Gesin-nungsgenossen traten einem solchen Verfahren entgegen:dass dadurch die Unbefangenheit des akademischen Vortragsgehemmt und das gegenseitige Vertrauen zwischen Lehrernund Schülern gestört würde, dass jedes Eingreifen von aussenin den Gang der theologischen Entwicklung nur schädlichwirken könne, hob in öffentlichen Erklärungen gegen dieEirchenzeitung, die er bisher unterstützt hatte, auch Neanderhervor. Und in gleichem, Sinne sprach auch Altenstein sichaus, als er im August 1830 dem König über die Unter-suchung berichtete, die auf dessen Aufforderung zur Prüfungvon Gerlachs Behauptungen veranstaltet war. Er wies hiernicht nur auf das Bedenkliche in Oerlachs Vorgehen unddie Verwerflichkeit der von ihm gebrauchten Anklagemittelhin, sondern auch auf die Gefahren eines Eingreifens desStaats in dogmatische Streitigkeiten. Aus eben diesemGrunde, bemerkte er, würden besondere, von denjenigenanderer Professoren abweichende Verpflichtungen den Lehrernder Theologie bei ihrer Anstellung nicht auferlegt, keines-wegs sei aber der wichtige Gegenstand der Bildung zukünftigerGeistlicher unbeachtet geblieben, sondern ununterbrochen da-hin gesehen, „dass in den theologischen Facultäten der Landes-Universitäten durch eine angemessene Mischung der verschie-denen theologischen Richtungen in den berufenen Professorenund deren friedliches Nebeneinandergehen den jungen Theo-logen die Gelegenheit verschafft würde, durch gründliche undvollständige Kenntniss aller für die aufgestellten von ein-ander abweichenden Ansichten vorgebrachten Gründe zueinem selbstständigen Urtheil zu gelangen und sich hierdurchfür ihren künftigen Beruf, als Lehrer und Seelsorger derGemeinde, ausreichend vorzubereiten".

Um dem König so klar als möglich die Grundanschau-ungen darzulegen, von denen er bei seinem Verfahren indem Hallischen Streit geleitet wurde, ergänzte er dann die