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Johannes Schulze und das höhere preussische Unterrichtswesen in seiner Zeit
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425
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Normallehrp]an von 1837. 425

alljährlich ein Lectionsplan festgestellt, dabei nur die Zahlder für die Religionslehre, für die Sprachen und Werke desclassischen Alterthums und für Mathematik bestimmten Stun-den nicht vermindert werden, weil siein ihrer lebendigenGemeinschaft vorzüglich geeignet den wesentlichen Zweckdes Gymnasialunterrichts zu verwirklichen". Wie hinsicht-lich der Lehrstunden suchte Schulze auch hinsichtlich derhäuslichen Arbeiten der Schüler auf eine sachgemässe dasrichtige Mass innehaltende Einrichtung hinzuwirken. Durchsie dürfe, erklärte das Circularrescript, nicht die ganze häus-liche Arbeitszeit in Anspruch genommen werden, ein ange-messener Theil derselben müsse der Erholung und der freienSelbstthätigkeit der Schüler verbleiben und auch hierin eineAbstufung nach der Verschiedenheit der Klassen stattfinden.Nichts dürfe von den Schülern verlangt werden, was ihremBildungszustande unangemessen und mit der Rücksicht aufdie Erhaltung ihrer Gesundheit unverträglich sei. Um mög-lichen Missgriffen in dieser Hinsicht vorzubeugen, wurde des-halb angeordnet, dass in jedem Semester in einer Conferenzeine Verabredung über die häuslichen Aufgaben getroffen,in jeder Klasse ein Buch, in welches sie eingetragen, an-gelegt, von den Directoren und Classen-Ordinarien die Hefteder Schüler durchgesehen, bei den deutschen und lateinischenAufsätzen keine unzweckmässigen Themata gewählt, bei Lei-tung der in den oberen Klassen empfohlenen Privatleetüreder Olassiker die Persönlichkeit, Anlagen und Verhältnisseder Schüler sorgfältig berücksichtigt würden. Im Interessegründlicher Bildung wurde empfohlen Versetzungen von einerKlasse in die andere nur alljährlich vorzunehmen und ent-scheidendes Gewicht dabei und bei den Abiturientenprüfungennicht auf die Kenntnisse der Schüler in einzelnen Lehrobjecten,sondern auf ihre Gesammtbildung zu legen. Nachdrücklichwurde hervorgehoben, dass das 1834 erlassene Prüfungs-Reglement nichts weniger beabsichtige als eine Förderungencyclopädischen Gedächtnisswesens, dass es vielmehr seinHauptzweck sei eine lebendige und regelmässige Theilnahmean den Unterrichtsgegenständen zu wecken und der tumul-tuarischen Vorbereitung ein Ziel zu setzen. Der Prüfungs-