Neues Reglement über die Abiturientenprüfung 1834. 377
haltende Triennium oder Quadriennium zu rechnen. Nur mitspecieller Erlaubniss des Ministeriums konnten endlich auchsolche, die keine Maturitätsprüfung bestanden, immatriculirtwerden, wenn sie sich nicht für den gelehrten Staats- oderKirchendienst bestimmen, sondern nur zu einem andern Bil-dungszweck die Universität besuchen wollten; doch war danndieser Zweck in ihrer Matrikel genau zu bezeichnen.
Unfraglich war durch diese Bestimmungen eine ganzandere Sicherheit als zuvor für eine gleichmässige Vorbil-dung der überwiegenden Mehrzahl der Studirenden auf denpreussischen Universitäten geboten; um auf der anderen Seite„der freien Entwickelung eigenthümlicher Anlagen nicht hinder-lich zu werden", sollte auch dem Abiturienten das Zeugnissder Reife ertheilt werden, welcher in Hinsicht auf die Mutter-sprache und das Lateinische den gestellten Forderungen ent-sprach, ausserdem aber entweder in den alten Sprachen oderin der Mathematik bedeutend mehr als das Geforderte leistete,wenn auch seine Leistungen in den übrigen Fächern nichtvöllig genügten, und ebenso wurde auch den Prüfungscom-missionen anheimgestellt, ausnahmsweise einem Abiturienten,der in einigen seinem künftigen Studium ferner liegendenPrüfungsgegenständen hinter den gestellten Forderungenzurückgeblieben, doch die Reife zuzuerkennen, wenn er inHinsicht auf die Muttersprache, das Lateinische und nochzwei zu seinem künftigen Beruf in näherer Beziehung stehendeFächer das Geforderte leiste.
Besonderes Gewicht war demnach auf die Prüfung imDeutschen und Lateinischen gelegt; durch genauere Bestim-mungen über die hier zu stellenden Forderungen war zu-gleich sicherer als in der Instruction von 1812 Ueber-treibungen vorgebeugt. Hinsichtlich dieser Fächer wurde jetztnämlich verlangt, dass der Abiturient „das Thema für denAufsatz in der Muttersprache in seinen wesentlichen Theilenrichtig aufgefasst und logisch geordnet, den Gegenstand mitUrtheil entwickelt und in einer fehlerfreien, deutlichen undangemessenen Schreibart dargestellt, überdies einige Be-kanntschaft mit den Hauptepochen der Literatur seinerMuttersprache gezeigt" und „im Lateinischen seine schrift-