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Johannes Schulze und das höhere preussische Unterrichtswesen in seiner Zeit
Entstehung
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372 Zweites Buch. Zweites Capitel.

und 5 protestantische. Nie habe ich geglaubt, dass einermit so wenigen Kenntnissen, wie diese Menschen meist waren,es wagen könne, zur Universität zu gehen. Es wurden solcheAbsurditäten vorgebracht, dass ich mich nicht enthalten konnte,mehrere Male laut zu lacken. So übersetzte Einer: milesa statione venit: „Ein Kerl kam von der Briefpost". Und einAndrer gab den Satz: „Der Rhein ist ein Hauptfluss Deutsch-lands" durch einen Blick in das unter dem Tisch gehalteneWörterbuch übel berathen, lateinisch wieder: Rhenus estcatarrhus Germaniae."*) Das Münstersche Consistorium hieltsich 1823 verpflichtet, bei dem Ministerium ernste Klageüber diese Uebelstände zu führen und Mittel zu ihrer Ab-stellung vorzuschlagen. Es zeige sich, bemerkte sein Refe-rent Kohlrausch in einem Bericht vom 9. Mai 1823, ein„fast systematisches Bestreben, den bequemsten Weg zusuchen, um dem Ernst der Schulstudien in den oberen Gym-nasialklassen und dem der Abiturientenprüfung zu entgehen.Man sucht besonders bei den katholischen Gymnasien, welchefrüher nur 5 Klassen enthielten, die neu errichtete Primazu umgehen oder doch nach möglichst kurzem Aufenthaltzu verlassen und wählt dazu den Weg, sieh bei den akade-mischen Prüfungsbehörden so früh als möglich pro imma-triculatione prüfen zu lassen. Die strenge Handhabung desGesetzes, welche diese Behörden in Bonn und hier habeneintreten lassen, schreckt nicht davon ab. Denn weil siegenöthigt gewesen sind, bei weitem der Mehrzahl der Ge-prüften das Zeugniss n. III zu geben, so hat dieses Zeugnisseinen grossen Theil seiner Kraft verloren. Wer nicht Lusthat, bei seiner Anstalt den vollständigen Cursus zu machen,oder ein ungünstiges Resultat seiner Prüfung bei derselbenerwartet, lässt sich lieber in Bonn oder Münster prüfen, dameint er, in der grossen Genossenschaft von 50 und mehrerenverliere das Zeugniss von III seine Schande, während er beiseinem Gymnasio allein oder mit wenigen zusammenstehendder Schande nicht entgangen wäre". Diesen Klagen schlossdas Kölner Consistorium sich an und lieferte für ihre Be-

*) S. Bachmann, Hengstenberg I, 23.