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Johannes Schulze und das höhere preussische Unterrichtswesen in seiner Zeit
Entstehung
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346 Zweites Buch. Erstes Capitel.

Nach der Julirevolution kam es dann freilich zu neuenWirren und Verfolgungen. Wieder sind nicht nur viele ein-zelne Studenten durch sie hart getroffen, sondern auch zurBeaufsichtigung der Universitäten auf das Neue strenge Mass-regeln unter den deutschen Regierungen vereinbart*). War1829 die Mainzer Centraluntersuchungscomniission beseitigt,so wurde 1833 durch Bundesbeschluss wieder eine Ausnahms-behörde zur Leitung der Untersuchungen gegen Theilnehmeran aufrührerischen Complotten in Frankfurt eingesetzt, derin Preussen zu gleichem Zweck eine besondere Ministerial-commission zur Seite trat; war 1826 das Studiren in Tü-bingen, das 1824 allen Preussen verboten war, ihnen wiedergestattet, so wurde 1833 nach dem Frankfurter Attentat dieeinst 1810 von Humboldt erwirkte Verfügung, welche diegegen den Besuch ausserpreussischer Universitäten gerich-teten Erlasse allgemein aufgehoben hatte, suspendirt undnamentlich das Studiren in Erlangen, Heidelberg und Würz-burg unbedingt untersagt, da die Theilnahme von Ange-hörigen dieser Hochschulen an dem genannten Attentatermittelt worden. Doch wurde dann 1836 wenigstens diesesVerbot aufgehoben und dem Unterrichtsministerium gestattetauch zum Besuch dieser drei Universitäten Erlaubniss zuertheilen, wie schon 1833 ihm anheimgestellt war hinsicht-lich der anderen deutschen Universitäten von der ergangenenallgemeinen Verfügung zu dispensiren, und 1838 wurde dannauch diese wieder zurückgenommen und den preussischenUnterthanen der Besuch der ausserpreussischen deutschenUniversitäten frei gegeben. Als Grund hierfür wurde ange-führt, dass nunmehr in allen Bundesstaaten die zur Sicherung

*) S. die betreffenden Aktenstücke bei Koch, Die preussischen Uni-versitäten II, 136 ff., 482 ff., 531 ff.; Auszöge aus ihnen bei Rönne,Unterrichtswesen II, 381 ff., 537 ff., 573 ff. und vgl. über die Thätig-keit der Frankfurter Bundes-Central-Behörde namentlich das 2. Buchvon Ilses oben citirter Gesch. der politischen Untersuchungen S. 267 ff.Bereits vor ihrer Einsetzung war 1832 F. Gr. Welcker auf das Neue an-geklagt und vom Amt suspendirt, aber schon 1833 erfolgte die Auf-hebung dieser Suspension, nachdem ausser seinen Collegen wiederRehfues und das Unterrichtsministerium für ihn eingetreten waren.S. Kokille", Welcker S. 181 f.