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Johannes Schulze und das höhere preussische Unterrichtswesen in seiner Zeit
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An Stelle wissenschaftlicher Deputat. Prüfungscom. eingerichtet. 271

herigen Weise bestehen; eine Cabinetsordre vom 19.December1816 verfügte, dass an ihrer Stelle an den drei genanntenOrten und ausserdem in Halle, Münster und an dem Sitz derneuen rheinischen Universität wissenschaftliche Priifungs-eommissionen einzurichten seien. Wie schon aus ihrem Na-men ersichtlich, waren diese hauptsächlich dazu bestimmt,die Candidaten des höheren Schulamts zu prüfen; ausserdemwies ihre Instruction vom 23. December 1816 ihnen zwarnicht nur die Revision der Verhandlungen der Abiturienten-prüfungen, sondern auch die Beurtheilung von Einrichtungs-plänen, Lehrplänen, Lectionstabellen der Gymnasien, auchvon Lehrbüchern und anderen ins gelehrte Schulwesen ein-schlagenden Gegenständen zu; sie hatten diese aber nur imAuftrag der Consistorien vorzunehmen und sind dann zusolcher Thätigkeit nicht herangezogen, obgleich dieselbe auchnoch in der Ende Octobcr 1817 für die Provinzialconsistorienerlassenen Dienstinstruction in Aussicht genommen war. Nachden beiden erwähnten Instructionen war auch die Stellungder Prüfungscommissionen und ihrer Vorsitzenden zu andernBehörden eine wesentlich andere als diejenige, welche durchHumboldt den Deputationen und ihren Directoren angewiesenwar: ein Einfluss wie letztere ihn auf die technischen Schul-behörden dadurch übten, dass sie zugleich in diesen Sitz undStimme hatten, ist den wissenschaftlichen Prüfungscommis-sionen nicht eingeräumt*). War nach den Verordnungen von1808 und 1810 über die Verfassung der obersten Staats-behörden beabsichtigt, durch die wissenschaftliche Deputationin Berlin einen Ersatz für das aufgehobene Oberschulcollegzu schaffen, so konnte von der Erfüllung einer solchen Auf-gabe durch die dortige Prüfungscommission nicht mehr dieRede sein.

Um so wichtiger war, dass unmittelbar nachdem im

*) Die hierin zu Tage tretende Abschwächung der ursprünglichenIdee Humboldts hat namentlich Mützell a. a. 0. S. 110 hervorgehobenund kritisirt; die Instruction für die PrüfuDgscommissionen vom23. Dec. 1816 s. bei Wiese, Schulwesen in Preussen I, 703ff.; ebendaS. 6 ff. und bei Rönne, Unterrichtswesen des preussischen StaatsI, 246 ff. 255 ff. II, 22 ff. AuBzüge aus den betreffenden Verordnungenvon 1808, 1810 uud 1815—1817.