Katholisches Kirchenwesen im Rheinland. 195
dass der Staat zunächst für eine bessere Ordnung der Doni-capitel und Herstellung der Landcapitel sorge; vor allemlegte er darauf Gewicht, dass der Staat „sich die Anhäng-lichkeit der Geistlichen nicht durch Begünstigung der Hier-archie, sondern durch die ihre Bildung fördernden Mittel unddurch menschliche Rücksicht auf ihre erbarmenswertste Lage"sichere. Er wünschte deshalb eine bessere Besoldung für diekatholischen Pfarrer, die sofortige Bewilligung einer Zulagevon jährlich hundert Pranken für die sogenannten Succursal-pfarrer, zugleich aber namentlich die möglichst baldige Her-beiführung einer besseren disciplinarischen und literarischenEinrichtung der geistlichen Seminare, bei welcher dem Staatdas Recht vorzubehalten sei, „das ganze Personal vom Re-gens an zu ernennen. Auch müsste festgesetzt werden, dassnur demjenigen die Aufnahme in das Seminar vergönnt sei,welcher sich auf einem Landesgymnasium das Zeugniss derunbedingten oder wenigstens bedingten Tüchtigkeit zu denakademischen Studien erworben und in einem dreijährigenCursus alle theologischen Fächer auf einer Universität ab-solvirt und seine Fähigkeit zur Aufnahme in das Seminarin einer zuvor abzuhaltenden Prüfung bethätigt hätte". DieAuffassung, die Schulze in diesen und andern wichtigenkirchenpolitischen Fragen vertrat, entsprach im Wesentlichendurchaus den Anschauungen, welche gleichzeitig in der durchSolms-Laubach veranlassten auf die Erfahrungen der preus-sischen Beamten am Niederrhein gestützten Denkschrift, welcheähnlich mehrfach auch in den folgenden Jahren durch SchulzesKölner Gollegen Grashof entwickelt sind*); Beide warennamentlich auch darin einverstanden, dass die katholischeGeistlichkeit von der „unbilligen durch den Papst gebotenen
*) S. in den von ihm 1839 in Essen veröffentlichten Buch: Ausmeinem Leben und Wirken namentlich seine S. 144 ff. und S. 168 ff.abgedruckten Gutachten von 1817 und 1818; in letzterem ist besondersbeachtenswerth die Forderung strenger Handhabung der Grundsätzedes 1672 zwischen Brandenburg und Pfalz-Neuburg abgeschlossenenßeligions-Recesses, dessen Bedeutung neuerdings mit Recht Max Leh-mann in seiner Einleitung zum ersten Bande seiner Publication überPreussen und die katholische Kirche so nachdrücklich betont hat.
13*